Sigrid Meyer-Seeger, Lukas Reinken, Oliver Bremer und Astrid Grotelüschen (v.l.) >< Foto: Kreishandwerkerschaft Oldenburg

14.07.2023

Niedersachsen: Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfen vorerst verlängert

In Sachen Rückzahlung der Corona-Soforthilfen erzielte die Friseur-Innung Niedersachsen einen kleinen Erfolg bei einem Treffen mit einer CDU-Delegation des niedersächsischen Landtags.

Die derzeitige Rechtslage des Bundeslands sieht vor, dass Niedersachsens Friseurbetriebe die Corona-Soforthilfen zurückzahlen sollen, während andere Bundesländer - etwa Hessen und das Saarland - keine Forderungen stellen. 

Als Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungen dienen dabei die Umsätze der Monate April bis Juni 2020. Das stelle einen Nachteil für die Branche dar, merken Oliver Bremer, Obermeister der Friseur-Innung Oldenburg und seine Stellvertreterin Sigrid Meyer-Seeger bei einem Treffen mit CDU-Landtagsabgeordnetem Lukas Reinken und der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Astrid Grotelüschen an.

Erster Erfolg: Fristverlängerung 

Seitens der Politik wurde ein erstes Zugeständnis gemacht: Die Landesregierung hat die Rückzahlungsfrist erneut verlängert – dieses Mal bis zum 30. November 2023.

Zufrieden ist das Duo an der Innungsspitze damit aber noch nicht. Denn: Die Monate April bis Juni 2020, die als Berechnungsgrundlage dienen, seien genau die Monate, in denen viele Betriebe überproportionale Umsätze mit Extraschichten erwirtschaftet hätten. „Genau die Betriebe werden nun aber für diesen Kraftakt bestraft und sollen mehr zurückzahlen“, monierte Bremer.

Außerdem werde, anders als im Nachbarland Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen kein Unternehmerlohn bei der Rückzahlung berücksichtigt: „Bei einem inhabergeführten Betrieb ist der Gewinn der Lohn des Unternehmers. In NRW werden daher 2.000 Euro Unternehmerlohn bei der Berechnung abgezogen – hier bei uns zahlen ehrliche Betriebsinhaber jetzt ihren eigenen Arbeitslohn zurück.“

Ausbildungsarbeit wird nicht belohnt

Hinzu komme, dass die Betriebe, die den Berufsnachwuchs der ganzen Branche sichern, bei den Corona-Soforthilfen nicht berücksichtig worden seien: „Für Auszubildende und 450-Euro-Kräfte gab es damals keine Hilfsgelder. Die haben wir auf eigene Kosten in unseren Betrieben gehalten“, erklärt Sigrid Meyer-Seeger. Bremer und Meyer-Seeger kündigten an, in den kommenden Monaten bei der Politik weiterhin eine neue Berechnungsgrundlage zu fordern, die auf dem Jahresnettoumsatz basiert.