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07.12.2023

Hohe Infektionszahlen: Ab sofort wieder telefonische Krankschreibung

Die Arztpraxen sind überlastet, deshalb ist ab heute die telefonische Krankschreibung wieder möglich. Diese Regeln gelten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken teilte heute mit, dass ab sofort aufgrund der hohen Krankenzahlen die telefonische Krankschreibung wieder möglich ist. Nun soll sie dauerhaft gelten, um Arztpraxen zu entlasten.

Die Regeln:

  • Die Praxis muss den Patienten kennen. Er muss in den letzten zwei Jahren mindestens einmal zur Behandlung oder Untersuchung in der Praxis gewesen sein
  • Die Krankmeldung gilt für alle Erkrankungen, nicht nur für Atemwegserkrankungen
  • Bei schweren Krankheitsverläufen soll man den Arzt kontaktieren und einen Hausbesuch vereinbaren
  • Die Arztpraxis muss sich vergewissern, dass die angerufene Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt
  • Die Krankschreibung nach einer telefonischen Sprechstunde gilt in der Regel für maximal sieben Kalendertage.
  • Die Krankschreibung kommt in der Regel per Post oder per E-Mail beim Patienten an. Die AU für den Arbeitgeber wird bereits seit Anfang des Jahres direkt über die Krankenkasse zugestellt