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25.03.2022

Corona-Wirtschaftshilfen weiter verlängert

Die Bundesregierung hat die Wirtschaftshilfen für coronabedingte Umsatzrückgänge erneut verlängert. Das betrifft die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe.

Überbrückungshilfe IV

Die für das 1. Quartal 2022 aufgelegte Überbrückungshilfe IV wird für das 2. Quartal 2022 unverändert verlängert. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt haben, können ab Anfang April mittels Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen, sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Zu beachten ist, dass Unternehmen bei Stellung eines Änderungsantrags keine Abschlagszahlungen erhalten. Abschlagszahlungen erhalten nur die Unternehmen, die für das 1. Quartal keinen Antrag auf ÜH IV gestellt haben und damit für das 2. Quartal einen Erstantrag stellen werden.


Neustarthilfe 2022

Hier ist das Verfahren anders, als bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV. Soloselbständige, die hierüber auch für das 2. Quartal 2022 Ansprüche anmelden wollen, müssen wiederum einen Neuantrag stellen; die Möglichkeit von Änderungsanträgen gibt es hier nicht. Auf der entsprechenden Internetseite gibt es jetzt am Seitenanfang zusätzlich einen Button für den Direkteinstieg von Direktantragstellern. Über diesen Direkteinstieg gelangen Soloselbständige auch zum neuen Antragspostfach, über das jetzt auch die Kommunikation mit den Bewilligungsstellen sicher erfolgen kann.