Foto: Shutterstock Ivan Galashchuk/ Friseurverband NRW

15.11.2023

Azubitarife in NRW für allgemeinverbindlich erklärt

Rückwirkend zum 01.08.2023 gelten neue Ausbildungsvergütungen als allgemeinverbindlich im Friseurhandwerk.

„Dank des Einsatzes unseres LIV, insbesondere unseres stellvertretenden  Verbandsvorsitzenden und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tarife und Soziales, Mike Engels, wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des Friseurhandwerks in NRW für allgemeinverbindlich erklärt“, heißt es im Rundschreiben des Friseur- und Kosmetikverbands Nordrhein-Westfalen.

Rückwirkend zum 1. August 2023 gelten damit folgende Ausbildungsvergütungen:

Ausbildungs-jahr

Ab 01.08.2023

Ab 01.08.2024

1.

665,- €

710,- €

2.

785,- €

830,- €

3.

900,- €

955,- €