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17.06.2020

Ausbildung ohne Abstandsgebot

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen darf bei der Anleitung von Azubis im Salon und bei Prüfungen ausnahmsweise unterschritten werden.

Good news: Es gibt weitere Erleichterungen im Bereich der Ausbildung! Das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen darf bei der Anleitung Auszubildender im Salon und bei der Abnahme von Prüfungen ausnahmsweise unterschritten werden. Das heißt, Azubis dürfen mit ihrem Ausbilder wieder am Kunden arbeiten. Nötig sind dann die wirksamen Schutzmaßnahmen: Alle Beteiligten müssen mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wird im gesichtsnahen Bereich einer Person gearbeitet, die dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, müssen Azubis und anleitende/prüfende Personen eine FFP2-Maske (oder N95-/KN95-Maske) und Schutzbrille/Gesichtsschild tragen.