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05.10.2018

Wenn einer eine Reise tut …

Fortbildungsreisen gehören bei Friseuren quasi fast zum täglichen Geschäft. Gehen diese in privaten Urlaub über, sollte man den Verlauf gut dokumentieren, denn sonst drohen Steuernachzahlungen, weiß unser Experte Holger Püschel.

Friseurunternehmer besuchen regelmäßig Seminare im In- und Ausland. Häufig werden am Zielort Erholungstage an die Businessveranstaltungen angehängt, so dass eine Kombination aus Fachseminar und Urlaub entsteht. Wie sieht es mit der steuerlichen Anerkennung bei diesen sog. „gemischt veranlassten Reisen“ aus? Bereits ab einem 10%igen betrieblichen Anteil dürfen die Reisekosten in Betriebsausgabe und Privatentnahme aufgeteilt werden! Besucht ein Friseurunternehmer ein 4tägiges Seminar auf Mallorca und macht danach 5 Tage Urlaub, so sind 4/9 der Reisekosten als Betriebsausgabe anzusetzen. Zu den Reisekosten gehören Flugkosten, Verpflegungsaufwendungen und die Übernachtungskosten. Die Seminargebühren sind zu 100% Betriebsausgabe. Tipp: Eine gute Dokumentation der Reise sichert die steuerliche Anerkennung, insbesondere der Tagungsverlauf und die Seminarinhalte sind gut aufzubewahren.

Schwieriger wird es, wenn Mitarbeiter mitfahren dürfen. Dann hat der Unterhaltungs- oder Privatanteil solcher Reisen sog. „Incentive“-Charakter; d.h. es können Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.