Im Salonalltag ist schnell mal was passiert. Ein Fall für die Versicherung. >< Foto: Shutterstock

11.01.2017

Pannen im Salon

Unglaublich, aber nicht unmöglich: Was im Salon so alles passieren kann! Frank Hillebrecht von der Signal Iduna hat TOP HAIR einige Fälle skizziert.

Flecken auf dem Pulli

Die Kundin wusste sehr genau, was sie wollte: ein schönes Braun mit rötlichem Schimmer. Sie hatte Zeit, sie freute sich auf eine entspannte Stunde beim Friseur. Erste Sporen durfte sich der Azubi verdienen, der den Umhang umlegen durfte. Er war sehr sorgfältig, legte ihr – wie aus dem Lehrbuch – ein Handtuch über die Schultern, erkundigte sich besorgt, ob er den Umhang auch nicht zu eng geschlossen habe und bot freundlich eine Tasse Kaffee an. Sie nehme gerne an, antwortete die Kundin, aber doch bitte erst während der Einwirkzeit. Also kam die Friseurin, trug fachgerecht die Farbe auf und winkte anschließend der jungen Kollegin, sie könne den Kaffee bringen. Die Kundin lächelte dankbar und verschwand hinter ihrer Illustrierten. Sie musste sich ein wenig vorrecken, um die Kaffeetasse zu erreichen, und tat das mehrfach. Die winzig kleinen Spritzer des Farbbreis auf dem Umhang hatte niemand bemerkt. Doch mit jeder Bewegung verrutschte der Umhang ein bisschen mehr, und schließlich hafteten die Farbkleckse innen an der Stuhllehne – und hinterließen auf dem hellen Pulli der Kundin hässliche Flecken. Da gab es nichts zu diskutieren: Der Unternehmer haftet für die beschädigte Kleidung, seine Haftpflichtversicherung zahlt. Allerdings nur den Zeitwert; die Wertermittlung und die Auseinandersetzung mit dem enttäuschten Kunden ist Sache der Haftpflichtversicherung. 

Kopfhautreizung

Gerade hatte die junge Friseurin den Farbauftrag bei ihrer Kundin beendet, als sich vor der Eingangstür krachend zwei Autos in einander verkeilten. Sofort war der Unfallort von Schaulustigen umstellt, und auch die Mitarbeiter mussten mal einen Blick auf den insgesamt harmlosen Crash werfen. Man diskutierte, was man beobachtet hatte und wer wohl der Schuldige sein mochte – und vergaß darüber die Zeit. Als der Friseurin endlich wieder einfiel, dass die Farbe ihrer Kundin längst hätte abgespült werden müssen, war es zu spät: Die Kopfhaut war arg strapaziert, und die Kundin jammerte bei jeder Berührung. Ganz klar: Die Mitarbeiterin hatte geschludert. Bei körperlichen Schäden, wie in diesem Fall, wird ein Schmerzensgeld fällig. 

Verschnitten

Das Ohr: Es stört, es ist beim Schneiden immer im Weg. Und so kommt es denn ab und an vor, dass es zwischen die Scherenblätter gerät. Das ist schmerzhaft und blutet heftig. Bei glimpflichem Verlauf ist die Verletzung nach ein paar Tagen vergessen; Anspruch auf Schmerzensgeld besteht auch dann. Teuer aber wird es, wenn die Wunde nicht heilen will oder sich gar entzündet. Die Rechnung für jeden Verband, für jeden Arztbesuch hat letztlich die Haftpflichtversicherung zu begleichen. 

Hingefallen

Wenn ein junger Mensch über ein Föhnkabel stolpert, ist das meist keine große Sache. Der blaue Fleck ist schnell verblasst, und oft gibt es hier nicht einmal einen angemeldeten Schadensfall. Ganz anders ist es aber, wenn eine ältere Kundin stolpert oder ausrutscht und hinfällt. Da ist es mit einem Bluterguss oft nicht getan, schnell kann es zu Knochenbrüchen kommen. So geschehen bei einer 70-jährigen Kundin, die ein locker hängendes Föhnkabel übersehen hatte. Sie konnte Schmerzensgeld geltend machen; und die Krankenversicherung wiederum stellte ihre Leistungen der Haftpflichtversicherung in Rechnung: Arztkosten, Krankenhaus-Aufenthalt, anschließende Reha. Da geht es schnell um 50.000 bis 60.000 Euro. Wer in einem solchen Fall keine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung hat, sieht sich schnell in seiner Existenz bedroht. 

Verheimlichte Allergie

Eine neue Kundin: Die Mitarbeiterin hat sich vorbildlich verhalten, hat eine Karteikarte angelegt, hat nach Unverträglichkeiten und Allergien gefragt und gemäß den Angaben ihrer Kundin „keine“ eingetragen. Die böse Überraschung kam, noch ehe die Farbe ausgespült wurde. Große dunkelrote Flecken zeigten sich auf dem Gesicht der Kundin, die sich vor lauter Juckreiz am liebsten das Gesicht zerkratzt hätte. Wer für ihren Zustand zur Verantwortung zu ziehen war, war für sie klar: der Friseur natürlich! Zwei Tage später lag das Schreiben des Anwalts im Salon, und er verlangte ein saftiges Schmerzensgeld. Nun konnte die Mitarbeiterin dank der Karteikarte aber nachweisen, dass ihr die offensichtliche Allergie verschwiegen worden war. Sie wehrte sich gegen den Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben; also zog ihr Chef vor Gericht, vertreten durch seine Haftpflichtversicherung, die in einem solchen Fall wie eine Rechtschutzversicherung funktioniert und die Kosten für Rechtsanwalt und Verfahren zunächst übernahm, sich am Ende aber schadlos hielt bei der gegnerischen Seite.

Rutschpartie

Riskante Rutschpartie: Bei einem frisch gewischten, noch feuchten Boden hilft ein aufgestellter Stopper, der auf die Gefahr hinweist. Oder wenn man nicht gerade in High Heels darüberstöckelt. Beide Fälle gibt es wirklich: nasse Böden ohne Hinweis sowie Kundinnen, die in Stöckelschuhen laufen, als hätten sie Sneaker an. Wenn dann etwas passiert, sind Haftpflichtversicherungen oft sehr kulant und zahlen, ohne lange nach Schuldigen, nach Schludereien oder Mitverschulden zu forschen.

Missgeschick

Im Salon herrschte Hochbetrieb. Gerade hatte die junge Mitarbeiterin den nächsten Termin in den Kalender eingetragen, da kam auch schon die nächste Kundin. Nach der Begrüßung half ihr die Friseurin aus ihrer wirklich auffallenden und außergewöhnlichen Designer-Lederjacke. Den Kuli hatte sie kurzerhand zwischen die Zähne geklemmt. Routiniert hängte sie die Jacke auf den Bügel, ohne an den gezückten Stift zu denken. Der fiel ihr erst wieder ein, als sie die schwarzen Striche auf der Jacke bemerkte, gut erkennbar in Brusthöhe. Ein teurer Schadensfall: die Jacke fast neu, ein edles Stück. Da musste die Haftpflichtversicherung tief in die Tasche greifen, um den Wert von rund 2.000 Euro zu ersetzen.

Ganz schön teuer

Wenn ein Adventskranz vergessen wird, der mit echten Kerzen Weihnachtsstimmung zaubert, dann kann daraus auch mal ein Hausbrand werden. Wenn der neue Parkett- oder Laminatboden Farbflecken hat und der gesamte Boden ausgetauscht werden muss, kann der Vermieter der Räumlichkeiten sich schadlos halten beim Friseurunternehmer. Und wenn sich der Salon in einem Einkaufszentrum befindet, dessen Geschäfte durch eine aufwendige Schließanlage gesichert sind, und ein Schlüssel verloren geht – dann kann es mehrere 1.000 Euro kosten, ihn bzw. die ganze Anlage zu ersetzen. Auch dieser Fall ist in der Betriebshaftpflicht üblicherweise abgesichert. Ergießt sich eine Tasse Kaffee über den Laptop der Kundin, erstattet die Versicherung zwar nur den Zeitwert des Geräts, doch umfasst ihre Leistung auch die Kosten für die Wiederherstellung der Daten.

Text: Kordula Küper

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