09.10.2014

Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Aktuell dürfte wohl kaum ein zweites Thema das Friseurhandwerk so sehr beschäftigen, wie das Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Durch die Entscheidung der Politik, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes stärker umzusetzen, steht die Friseurbranche vor neuen Rahmenbedingungen.

Denn nach Auffassung der zuständigen Landesbehörden bedeutet die aktuelle Politik, dass Friseurmitarbeiter an Sonn- oder Feiertagen nicht an fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen und Seminaren teilnehmen dürfen. Darüber hinaus sei es unzulässig, dass abhängig beschäftigte Trainer solche Schulungen durchführen oder ausrichten. Diese Wirkung wird nicht zuletzt auch durch landesgesetzliche Regelungen zum „Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe“ verstärkt.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV)  hat mehrfach deutlich gemacht, dass diese Sach- und Rechtslage absolut negative Auswirkungen auf die Fortbildungspraxis im Friseurhandwerk hat. Angesichts der zunehmenden Bedeutung lebenslangen Lernens in einer Wissensgesellschaft sei die zu Grunde liegende Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes und auch die Restriktionen aus den Landesgesetzen in Bezug auf berufliche Fortbildung nicht mehr zeitgemäß. Der ZV wird dieses Thema mit Unterstützung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)  und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) rechtspolitisch erneut und verstärkt angehen. Ziel ist nicht, den Sonntag für gewerbliche Betätigung und Arbeit zu öffnen, sondern Fort- und Weiterbildung auch an diesen Tagen im Rahmen einer an eine moderne Wissensgesellschaft angepassten Ausnahmeregelung zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Aktivitäten von Innungen und Verbänden sowie berufspolitischer Aktivitäten von der aktuellen Regelung ausdrücklich nicht betroffen sind. Das gilt speziell auch für Prüfungen an Sonntagen. Von anderen, derzeit im Markt kursierenden Konstruktionen zur Umgehung des Gesetzes ist dagegen abzuraten.