29.09.2017

Ist ihr Friseurbetrieb sicher?

Der arbeitsmedizinsche- und sicherheitstechnische Dienst (AMD) des Friseur-Fachverbandes Baden-Württemberg informiert mit eigener Internetseite

Friseurunternehmen müssen ihre Betriebe, wenn sie Mitarbeiter beschäftigen, regelmäßig sicherheitstechnisch überprüfen lassen. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg (FFK) bietet zu diesem Thema Schulungen an und hat nun seinen Service erweitert. Informationen rund um den AMD gibt es ab sofort auf einer eigenen Internetseite: www.amd-bw.de

Der FFK möchte seine Dienstleistungen kundenfreundlich anbieten. „Wir müssen weg von der Aktenverwaltung und hin zum papierlosen Kundenmanagement“, sagt Matthias Moser, Landesgeschäftsführer des Fachverbandes. Die neue Internetseite bietet u.a. auch Onlineformulare und Downloads an. „Auch werden wir künftig verstärkt Inhaberinnen von Kosmetikstudios ansprechen“, so Landesvorsitzender Herbert Gassert. Selbstständige in der Beautybranche wie z.B. Friseure, Kosmetiker oder Nageldesigner sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, wenn diese mindestens eine Mitarbeiterin haben, sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Bei Missachtung dieser Gesetzesvorlage droht ein Bußgeld.