In Baden-Württembergischen Hotspots ist Farbe mischen nicht mehr erlaubt. Dort müssen auch Friseure schließen.Foto: Melanie Fredel

07.12.2020

Baden-Württemberg verschärft für Hotspots – erste Friseure müssen schließen

Das Land Baden-Württemberg hat verschärfte Regeln für Hotspots – Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern – beschlossen. In diesen Hotspots müssen dann auch die Friseure schließen.

Die erlassene Allgemeinverfügung in Baden-Württemberg besagt unter anderem, dass Friseurbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios geschlossen werden müssen, wenn eine Region zum Hotspot wird. Die Wohnung darf zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.

In bayrischen Hotspots bleiben Salons geöffnet

Auch Bayern will die Regelungen nochmals verschärfen und erneut den Katstrophenfall ausrufen. Ab dem 9. Dezember soll hier eine landesweite Ausgangsbeschränkung greifen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen möglich. Handels- und Dienstleistungsbetriebe, also auch Friseure, bleiben weiterhin (Stand 7.12.), auch in den Hotspots, geöffnet. Es sollen aberverstärkt Kontrollen durchgeführt werden, ob Mindestabstände, Höchstanzahl an Kunden und die Maskenpflicht eingehalten werden.

Kritik vom Fachverband

Der Fachverband Friseur- und Kosmetik Baden-Württemberg reagierte auf die neue Allgemeinverfügung mit Unverständnis: „Diese Vorgehensweise ist unverhältnismäßig. Friseurbetriebe sind keine Hotspots. Unsere Hygienestandards sind auf höchstem Niveau und bieten unserer Kundschaft sowie unseren Angestellten die gebotene Sicherheit während einer Friseurdienstleistung in Pandemiezeiten“, erklärt der Landesvorsitzende Herbert Gassert aus Mosbach in einer Pressemitteilung. Angeordnete regionale Schließungen können vermieden werden, indem mildere, aber geeignete und effektive Mittel gewählt werden, um den Bedarf an Friseurdienstleistungen für die Bevölkerung zu sichern. Beispielsweise könnte in Hotspot Regionen das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken (Kundschaft und Friseure) zielführend sein, heißt es in der Meldung weiter.
Moser: „Ich appelliere an alle Verantwortungsträger auf Landesebene, diese Allgemeinverfügung zu korrigieren. Die Friseurbetriebe in Baden-Württemberg haben bewiesen, dass sie auch während einer Pandemie mit einem zuverlässigen Hygienekonzept offen bleiben können."

Betroffen sind derzeit die Landkreise Calw, der Enzkreis, Heilbronn, Lörrach, Tuttlingen, die Städte Heilbronn, Mannheim und Pforzheim.

Stand 7.12.20, 11 Uhr. Bitte wenden Sie sich für genauere Infos an die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland bzw. Landkreis und Gemeinde.