24.08.2016

Friseurausbildung: Kurspläne überarbeitet

Ab dem 1. Januar 2017 treten die neuen Unterweisungspläne der überbetrieblichen Ausbildung im Friseurhandwerk (ÜBL) in Kraft. Dies gab der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks bekannt.

Für die Umsetzung der neuen Unterweisungspläne gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2017. In folgenden fünf Kursen gibt es Änderungen: FRI1/16: Klassische Friseurtätigkeiten FRI2/16: Modische Friseurtätigkeiten FRI3/16: Langhaardesign, Colorationstechniken am Haar FRI4/16: Haarverlängerung, Haarverdichtung FRI5/16: Kosmetik und Nagelmodellage.  

Die Kurse FRI1/16 und FRI2/16 bilden die grundlegenden Anforderungen der gestreckten Gesellenprüfung Teil 1 (klassische Friseurtätigkeiten) und Teil 2 (modische Friseurtätigkeiten) ab. FRI3/16 bis FRI5/16 befassen sich mit den Wahlqualifikationseinheiten.

Color und Langhaar beliebt

Da von 95 Prozent der Friseurauszubildenden in Deutschland die Wahlmodule Langhaarfrisuren und Coloration gewählt werden, empfiehlt der Zentralverband allen ausführenden Institutionen die Durchführung der Kurse FRI1/16 bis FRI3/16 für alle Auszubildenden in der Fachstufe ab dem 2. Ausbildungsjahr. Darüber hinaus weist der Zentralverband auf das neue ÜBL-Arbeitsbuch hin, das in dem neuen Kurs FRI1/16 eingeführt wird. Auszubildende, Ausbilder und Betriebe erhalten damit erstmals einen Leitfaden und eine Orientierungshilfe an die Hand.

Die Neugestaltung der Kurse wurde vom Berufsbildungsausschuss des Zentralverbandes entwickelt und vom Vorstand des Zentralverbands bewilligt. Daraufhin wurden die Kurspläne vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik in Hannover genehmigt und anschließend vom Bundeswirtschaftsministerium, den Handwerkskammern und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks verabschiedet.