Steuerberater Holger Püschel gibt Tipps >< Foto: www.jekaterina-knyasewa.com

30.05.2017

Welche Rechtsform wähle ich?

Einzelunternehmer, GmbH oder UG? Die Frage nach der passenden Rechtsform beschäftigt jeden Friseurunternehmer.

Die große Mehrheit der Salons ist als Einzelunternehmen unterwegs. „GmbHs sind etwas für Große“, so die landläufige Meinung. Die GmbH, also die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, gilt als kompliziert, teuer, formalistisch und irgendwie geheimnisvoll. Manche betrachten sie als Allzweckwaffe gegen die persönliche Haftung, andere als unschlag­bares Steuergestaltungsmodell. Doch was steckt wirklich in der GmbH? Und was hat es mit der „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ (UG) auf sich? Betrachten wir die beiden Gesellschaften näher.

Knackpunkt Haftung
Der eigentliche Kern der Sache, die Haftung, ist beschränkt auf 25.000 Euro, die am Anfang als Einlage erbracht werden müssen. Weil das eine stolze Summe ist, hat der Gesetzgeber die UG erschaffen. Sie ist eine Variante der GmbH, funktioniert auch wie eine, das Startkapital darf aber wesentlich geringer sein. Es reichen zum Beispiel 500 Euro aus. Daher wird sie auch „Mini-GmbH“ genannt. Die Gründung einer GmbH oder einer UG muss in jedem Fall durch einen Notar erfolgen, danach wird sie ins Handelsregister eingetragen.

Vermögen trennen
Eine GmbH – genau wie die UG – ist eine so­genannte „juristische Person“. Sie grenzt sich, ihr Vermögen und ihre Tätigkeit damit vom Inhaber ab, der als Gesellschafter nur noch die Anteile hält. Die GmbH beschäftigt das Salonteam. Die GmbH kauft die Ware ein, kommuniziert mit Krankenkassen­ und Finanzamt und führt das Konto bei der Hausbank. Geschäftliches Vermögen und geschäftliche Tätigkeit der GmbH sind vom privaten Vermögen des Friseurunternehmers streng zu trennen.

Des Kredits würdig?
Banken, Lieferanten oder Leasinggesellschaften betrachten eine GmbH mit großer Vorsicht, eine UG äußerst kritisch. Schließlich bleiben sie auf ihren Forderungen sitzen, wenn die GmbH oder UG nicht mehr zahlungsfähig ist. Deshalb wird eine Bank ein Darlehen immer nur dann gewähren, wenn der Friseurunternehmer selbstschuldnerisch mithaftet. Mit der geforderten Unterschrift hebt der Unternehmer bezüglich dieses Darlehensgeschäfts die Haftungsbeschränkung wieder auf.

Steuern variieren
In der GmbH ist der Geschäftsführer als Arbeitnehmer angestellt. Der Inhaber ist sozusagen Angestellter des eigenen Unternehmens. Das Geschäftsführergehalt ist damit als Personalkosten zu behandeln. Folglich ist der Gewinn einer GmbH wesentlich geringer als der eines vergleichbaren Einzelunternehmens.

Dieser GmbH-Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer mit einem Steuer­satz von insgesamt rund 30 Prozent. Für das Geschäftsführergehalt gilt auf der privaten Ebene der individuelle Steuersatz. Ob und welche Steuervorteile damit verbunden sind, muss man im Einzelfall genau prüfen und berechnen.

Status Rente & Co.
In der „Ein-Personen-GmbH“ ist der Friseurunternehmer als einziger Gesellschafter und gleichzeitiger Geschäftsführer in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Allerdings ermöglicht die GmbH vielfältige Varianten,­ auch die Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers. All diese Gestaltungen sollte man sich immer durch das Statusfeststellungsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung bestätigen lassen, um Sicherheit zu haben.

Bilanz und Offenlegung
Die GmbH muss eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen und um einen Anhang oder sogar Lagebericht erweitern. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung­ reicht nicht. Das erhöht die Kosten dieser Rechtsform. Darüber hinaus muss die GmbH ihre Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlichen oder – wenn sie klein ist – zumindest hinter­legen. Diese Publizität ist vielen Unternehmern unangenehm. Durch geschickte Ausnutzung von zulässigen Offenlegungsvereinfachungen und -erleichterungen kann die Publizität aber auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Fazit
Die GmbH oder die UG bieten mehr Gestaltungsspielräume als das Einzelunternehmen – eine gründliche rechtliche und steuerliche Beratung vorausgesetzt. Fest steht: Richtig eingesetzt kann die GmbH – oder auch die UG – zur guten und langfristigen Plattform für jedes Friseurunternehmen werden.

 

Autor: Holger Püschel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei Püschel-Bencze GmbH in Brakel
www.friseur-steuerberatung.de