Thüringen fordert eine Überprüfung des Präqualifizierungsverfahrens im Zweithaar-Geschäft. Der Bundesverband der Zweithaarspezialisten (BVZ) unterstützt den Antrag ausdrücklich.
Inhaltsübersicht
Schon seit vielen Jahren übt der BVZ Kritik am Präqualifizierungsverfahren als Mindesthürde für den Einstieg ins Zweithaargeschäft. Gründe sind zum einen der erhebliche bürokratische Aufwand, den das Verfahren mit sich bringe. Zum anderen böten die rein formalen Qualifikationen, die die Präqualifikation fordert, keine hinreichende Garantie für praktische Erfahrung und Spezialisierung im sensiblen Bereich der Zweithaarversorgung und moderner Haartechniken.
Nun hat der Freistaat Thüringen in einem Entschließungsantrag eine Überprüfung des Präqualifizierungsverfahren gefordert. Ziel des Antrags, der in den Bundesrat eingebracht wurde, sind Bürokratieabbau und Stärkung der Eigenverantwortung von Fachkräften im Zweithaarbereich. Der BVZ äußert sich in einer Stellungnahme positiv zu den Forderungen:
Stellungnahme des BVZ
„Der Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e. V. unterstützt den Entschließungsantrag des Freistaats Thüringen zur Überprüfung des Präqualifizierungsverfahrens nach § 126 SGB V ausdrücklich. Das Ziel, Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk spürbar von Bürokratie zu entlasten und ihnen mehr Raum für ihre eigentliche Tätigkeit zu geben, ist aus unserer Sicht dringend geboten.
Das derzeitige Präqualifizierungsverfahren ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, ohne dass ein entsprechender Mehrwert für die Versorgungsqualität erkennbar ist. Wiederkehrende Nachweispflichten und umfangreiche Dokumentationsanforderungen binden personelle und finanzielle Ressourcen, die in der direkten Versorgung der Kunden fehlen.
Gleichzeitig zeigt sich insbesondere im Bereich der Zweithaarversorgung eine strukturelle Schwäche des bestehenden Systems: Formale Qualifikationen allein bilden die tatsächliche fachliche Kompetenz nur unzureichend ab. Ein Meisterbrief im Friseurhandwerk ist keine hinreichende Garantie für praktische Erfahrung und Spezialisierung im sensiblen Bereich der Zweithaarversorgung und moderner Haartechniken. Zudem besteht die Möglichkeit der Präqualifizierung auch für reine Händler, was die Aussagekraft des Verfahrens zusätzlich relativiert.
Für die Versicherten entsteht dadurch keine verlässliche Orientierung hinsichtlich der tatsächlichen handwerklichen Qualität. Die Tatsache, dass ein Betrieb zur Abrechnung mit Krankenkassen berechtigt ist, lässt keine Rückschlüsse auf die praktische Expertise und Versorgungsqualität zu.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine grundlegende Überarbeitung des Präqualifizierungsverfahrens für erforderlich. Eine vollständige Abschaffung ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Vielmehr braucht es eine Neuausrichtung mit klarem Fokus auf die tatsächliche fachpraktische Kompetenz und Spezialisierung der Leistungserbringer.
Die im Entschließungsantrag genannten Reformansätze gehen in die richtige Richtung. Insbesondere die Reduzierung der Zertifizierungsstrukturen und eine stärker anlassbezogene und praxisorientierte Überprüfung können dazu beitragen, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern.
Entscheidend ist, dass ein zukünftiges System die praktische Tätigkeit und nachgewiesene Erfahrung stärker in den Mittelpunkt stellt, bestehende Qualifikationen sinnvoll ergänzt und gleichzeitig die bürokratischen Belastungen auf ein notwendiges Maß reduziert. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Präqualifizierung ihrem eigentlichen Zweck gerecht wird: einer qualitativ hochwertigen, transparenten und patientenorientierten Versorgung.“
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