Vorschläge zur Rentenreform: ZV nimmt Stellung

10. Juli 2026
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Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen ausgearbeitet, um die Alterssicherung in Deutschland langfristig sicherzustellen.

Inhaltsübersicht

Am 23. Juni hat die Alterssicherungskommission dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales 33 Empfehlungen für die langfristige Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Zentrale Vorschläge sind eine gesetzliche Kapitalrente, die Ausweitung des Versichertenkreises und Anpassungen beim Renteneintrittsalter. Nun äußert sich der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) in einer Stellungnahme zu den Reformempfehlungen.

„Die Notwendigkeit entsprechender Reformen wird von uns ausdrücklich anerkannt und unterstützt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich die Erarbeitung der Reformempfehlungen durch die Alterssicherungskommission sowie deren Zielsetzung, eine verlässliche und langfristig tragfähige Alterssicherung sicherzustellen, ohne dabei die Beitragszahlenden und den Bundeshaushalt übermäßig zu belasten.

Der Empfehlungskatalog der Kommission umfasst aus unserer Sicht sowohl sachgerechte und wirksame Reformvorschläge als auch Empfehlungen, die einer grundlegenden Nachbesserung bedürfen oder nicht mitgetragen werden können. Im Folgenden werden daher die aus Sicht des Friseurhandwerks wesentlichen Empfehlungen bewertet.

Kopplung Rentenentwicklung – Lohnentwicklung

Wir begrüßen das Bekenntnis der Kommission zur Beibehaltung der Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung sowie zur Rückkehr zu einer regelbasierten jährlichen Rentenanpassung. Auch die vorgesehene Anhebung des Nachhaltigkeitsfaktors bewerten wir positiv, da sie zu einer ausgewogeneren Verteilung der demografischen Lasten zwischen den Generationen beiträgt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels befürworten wir zudem die Empfehlung, die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Aus unserer Sicht leisten diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vorschlag: Abschaffung der Altersteilzeit

Die Anhebung der Altersgrenze für die Altersteilzeit sowie die Abschaffung des Blockmodells stellen grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung dar. Angesichts der notwendigen Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollte darüber hinaus auch die vollständige Abschaffung der Altersteilzeit als Frühverrentungsinstrument geprüft werden. Gleichzeitig bedarf es geeigneter Instrumente für körperlich besonders belastende Berufe. Gerade im Friseurhandwerk, das zu den körperlich besonders belastenden Handwerksberufen zählt, müssen diese den besonderen Belastungen langjährig Versicherter Rechnung tragen und einen angemessenen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch selbstständige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister berücksichtigt werden, die nach langjähriger Pflichtversicherung von der gesetzlich Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben und dennoch auf 45 Berufsjahre zurückblicken können.

Gesamtgesellschaftliche Ausgaben aus Bundesmitteln finanzieren

Die Empfehlung der Kommission, nicht beitragsgedeckte Leistungen künftig transparent darzustellen und von beitragsgedeckten Leistungen abzugrenzen, ist ebenso zu begrüßen wie die Empfehlung, gesamtgesellschaftliche Aufgaben vollständig aus Bundesmitteln zu finanzieren. Diese Forderung erheben wir bereits im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kranken – und Pflegeversicherung. Aus Sicht des Friseurhandwerks greifen die Empfehlungen jedoch nicht weit genug. Wir fordern eine unmittelbare und vollständige systematische Steuerfinanzierung aller nicht beitragsgedeckter Leistungen. Eine konsequente Steuerfinanzierung dieser Leistungen würde einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entlastung der Sozialversicherungssysteme sowie der Beitragszahlenden und Arbeitgebenden leisten. Sie schafft die Voraussetzung, Beitragssteigerungen zu begrenzen und perspektivisch Beitragssenkungen zu ermöglichen.

Paritätisch finanzierter Beitragssatz problematisch

Die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir als ein sinnvolles Instrument an, die Finanzierung der Alterssicherung auf mehrere Finanzierungsquellen zu verteilen und damit langfristig widerstandsfähiger zu gestalten. Höchst problematisch ist jedoch die Finanzierung über einen zusätzlichen paritätisch finanzierten Beitragssatz. Bereits heute haben die Lohnnebenkosten ein Niveau erreicht, das für viele Betriebe des Friseurhandwerks kaum noch wirtschaftlich tragbar ist. Eine weitere Beitragsbelastung würde die Betriebe zusätzlich unter Druck setzen. Eine Erhöhung des Beitragssatzes ist aus unserer Sicht daher nicht vertretbar. Sie würde zudem der Zielsetzung der Kommission, die Beitragszahlenden nicht übermäßig zu belasten, widersprechen.

Minijobs beibehalten

Die Empfehlung, den steuer – und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) abzuschaffen, lehnen wir entschieden ab. Im Friseurhandwerk ist nahezu jede fünfte Person geringfügig beschäftigt. Der Wegfall dieser Beschäftigungsform hätte daher erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Branche. Zwar erkennen wir die von der Kommission dargestellte Problematik an, dass Minijobs insbesondere bei einer dauerhaften Ausübung zu unzureichenden Rentenanwartschaften führen und dadurch das Risiko von Altersarmut – insbesondere bei Frauen – erhöhen können. Gleichwohl kann die Lösung dieser Problematik aus Sicht des Friseurhandwerks nicht in der Abschaffung der Minijobs liegen. Vielmehr sind alternative Maßnahmen erforderlich, die einerseits die soziale Absicherung der Beschäftigten verbessern und andererseits die notwendige Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte erhalten.

Vorschläge zur Rentenreform: ZV nimmt Stellung
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