Ein weiterer Anstieg der Sozialabgaben für Betriebe hat weitreichende Konsequenzen, stellt der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks fest, und fordert einen verbindlichen Beitragssatzdeckel.
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In einem Sondernewsletter geht der ZV Friseurhandwerk auf das Thema Lohn- und Lohnnebenkosten ein und stellt ein Forderungspapier vor. Er fordert von der Politik einen verbindlichen Beitragssatz-Deckel für Sozialabgaben sowie die vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.
Sozialabgaben steuern auf 53 Prozent zu
Die Sozialabgabenlast habe im Jahr 2025 ein Niveau von 42,5 Prozent erreicht und liege damit deutlich über der im Rahmen der Sozialgarantie 2021 zugesagten Deckelung von 40 Prozent. Nach Einschätzung des IGES Instituts wird die Sozialabgabenlast weiter steigen und könnte im Jahr 2035 im ungünstigsten Fall ein Niveau von bis zu 53 Prozent erreichen, so der ZV. Sollte die Sozialabgabenlast bis 2035 auf 53 Prozent steigen, würde sich die jährliche Belastung der Branche um rund 221 Millionen Euro erhöhen.
Die Folgen wären: notwendige Investitionen in Aus- und Weiterbildung sind nicht möglich, Kleinstbetriebe nehmen weiter zu, Schwarzarbeit steigt und der Fachkräftemangel führt zu weiteren Betriebsschließungen. Einen Treiber steigender Sozialversicherungsbeiträge sieht der ZV in der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben über die beitragsfinanzierten Sozialversicherungssysteme, zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung.
Der ZV fordert:
- die Einführung einer verbindlichen, gesetzlich verankerten Sozialgarantie, die einen klaren Beitragsdeckel vorsieht. Ein Automatismus soll steigende Ausgaben nicht durch Beitragserhöhungen, sondern durch einen steuerfinanzierten Ausgleich kompensieren
- dass versicherungsfremde und gesamtgesellschaftliche Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanziert und nicht länger über Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten und Betrieben getragen werden
- gezielte Entlastungsinstrumente für personalintensive Branchen wie das Friseurhandwerk. Dazu zählen eine Entlastung bei den Arbeitgeberanteilen für Auszubildende sowie für Beschäftigte in unteren Entgeltgruppen
Das gesamte Forderungspapier lesen Sie hier.
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