11.07.2017

BGH-Urteil: Keine Gebühren für Firmenkunden

Unternehmen zahlen in Zukunft keine Bearbeitungsgebühr mehr für Kredite. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Juli 2017 (XI ZR 562/15) erklärte dieser entsprechende Klauseln in Darlehensverträgen für unwirksam.

Damit hob der Senat die Urteile zweier Vorinstanzen auf. Hier hatten Unternehmen die erhobene Gebühr von ihren Banken wieder zurückgefordert, unterlagen jedoch teilweise. Mit dem Urteilsspruch des BGH werden nun die Rechte von Firmenkunden gestärkt. Sie werden sozusagen mit Privatleuten gleichgestellt. Für diese gilt bereits seit 2014 ein wegweisendes Urteil zu Verbraucherkrediten.    

Der Versuch der Banken, die Kosten einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr auf die Unternehmen abzuwälzen, benachteilige diese unangemessen, so der BGH. der senat hat entschieden, dass es sich bei den Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden handelt, die der inhaltskontrolle unterliegen. Die Klauseln hielten dieser Inhaltskontrolle aber nicht stand, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2017.

Von dem Grundsatzurteil profitieren nicht nur Unternehmer, die demnächst einen Kredit aufnehmen wollen. Sind die Ansprüche nicht verjährt, können auch bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte von der jeweiligen Bank zurückgefordert werden.