Zum 1.8. bzw. 1.9. starten die neuen Auszubildenden in den Betrieben, wie ist die Probezeit geregelt und worauf sollten die Unternehmen achten, damit die Azubis möglichst bis zum Ende der Lehre bleiben?
Inhaltsübersicht
Welche Probezeiten gelten für Azubi-Verträge?
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) beträgt die maximale Probezeit für Azubis vier Monate, Minimum ist ein Monat, dazwischen ist alles möglich. Eine andere Angabe im Ausbildungsvertrag ist automatisch unwirksam. Wie sieht es mit Urlaub in der Probezeit aus? Der Ausbildungsbetrieb muss seinem Auszubildenden in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub gewähren, kann es aber natürlich freiwillig dennoch tun. Die Deutsche Handwerkszeitung hat einen ausführlichen Beitrag dazu veröffentlicht.
So gelingt der Start
Heißen Sie Ihre Azubis herzlich Willkommen, gestalten Sie einen Willkommenstag und führen Sie sie im Salon herum! Gehen Sie aktiv mit Ihnen ins Gespräch und vielleicht findet sich ja einen Azubi im höheren Lehrjahr oder eine Mitarbeiterin, die die Neuen ein wenig unter ihre Fittiche nimmt oder gar eine Art Patenschaft übernimmt, so dass die Neuen am Anfang (gerade auch in den Pausen) nicht alleine sind. Holen Sie nach einigen Tagen erstes Feedback ein und geben Sie selbst Rückmeldung! Sorgen Sie für ein gutes Onboarding, so erhöhe Sie die Chance, dass die Auszubildenden bis zum Ende bleiben und motiviert sind.
Tipps vom Zentralverband
Auch der Zentralverband Friseurhandwerk gibt auf seiner Website handfeste Tipps zur Ausbildung, zum Verlauf der Ausbildung bis hin zu den entsprechenden Prüfungen: „Als Friseurin und Friseur wirst du die persönliche Stylistin und der persönliche Stylist deiner Kundinnen und Kunden: Du weißt welche Looks und Styles gerade getragen werden und ob das auch zu deinen Kundinnen und Kunden passt.“ Viel Spaß auf dem Weg dahin!
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