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24.01.2016

Wenn die Hausbank Ärger macht

Ein erfahrener Betriebsinhaber von 58 Jahren und seit mehr als 20 Jahren eine Hausbank mit einer bisher weitgehend komplikationslosen Geschäftspartnerschaft: Mit diesen Voraussetzungen glaubte sich Wilhelm K. für die Jahre bis zu seinem Rückzug aus dem Friseurbetrieb auf der sicheren Seite.

Umso überraschter war er, als am vierteljährlich stattfindenden Bankgespräch neben seinem Kundenberater zwei weitere Bankmitarbeiter teilnahmen. Es handelte sich um einen Mitarbeiter aus dem sogenannten „Kreditmanagement“ sowie um den zuständigen Kredit­leiter. Diese beiden waren es dann auch, die das Gespräch weitgehend steuerten.

K. wurde unmittelbar damit konfrontiert, dass sich seine Kapitaldienstfähigkeit während der vergangenen Jahre angeblich „kontinuierlich verschlechtert“ habe. Dies sei nach „Ermittlung“ der Bankmitarbeiter vor allem auf seine zunehmenden Privatentnahmen zurückzuführen. Darüber hinaus sei für die Bank nicht erkennbar, in welcher Form K. ein professionelles Betriebscontrolling betreibe. Weder gebe es regelmäßige Risikoanalysen noch eine erkennbare Strategie.

 Ebenso wurde bemängelt, dass es nach wie vor kein der Bank bekanntes Szenario gebe, wie sich K. die spätere Betriebs­übergabe an einen potenziellen Nachfolger vorstelle. Immerhin behauptete der Kreditbereichsleiter offenbar allen Ernstes, „sei K. ja nicht mehr der Jüngste und er müsse sich fragen, wie es denn mit den Betriebsdarlehen nach seiner Pensionierung einmal weitergehe“. Außerdem seien die bisherigen Kreditsicherheiten, die im Wesentlichen aus der Verpfändung von Teilen der Betriebseinrichtung bestehen, „ohnehin nicht mehr ausreichend“. Darüber, dass K. seit Beginn dieser Bankverbindung kein einziges Mal auch nur eine Darlehensrate schuldig geblieben ist, verlor allerdings keiner der Gesprächsteilnehmer auch nur ein Wort.

Hilfe vom Steuerberater

K. war verärgert. Immerhin war keiner dieser angeblichen kritischen Punkte bisher auch nur einmal von der Bank thematisiert worden. Er bat die Bankmitarbeiter noch, ihm die Punkte schriftlich mitzuteilen und beendete das Gespräch. K. hat sich zwischenzeitlich nicht nur mit seinem Steuerberater, sondern darüber hinaus mit einem in Bankfragen erfahrenen Unternehmensberater mehrfach zusammengesetzt und die einzelnen Themen abgearbeitet. Die dazu erforderliche Bestandsaufnahme ergab, dass sich die von der Bank angesprochene Kapitaldienstfähigkeit während der vergangenen Jahre tatsächlich verschlechtert hat und dass dies auch mit höheren Privatausgaben von K. zu tun hat. Allerdings sah der Steuerberater keinerlei Berechtigung der Bank, derart penetrant nachzuhaken, da die Ertragslage von K. „in keiner Weise gefährdet“ sei.

Zur Frage der Qualität der Kreditsicherheiten wurde festgestellt, dass bei einem aktuellen Darlehensstand (einschließlich des Überziehungskredits auf dem Geschäftskonto) von rund 100.000 Euro ebenfalls kein Grund für die Reaktion der Bank bestand. Betriebsausstattung plus Firmenwert würden im äußersten Fall durchaus zur Rückzahlung der Darlehen ausreichen.

Aufbau eines Controllings

Bleibt das bisher fehlende Betriebscontrolling, das K. nun schrittweise aufbauen wird. Zwar sieht er sich hier auch bisher schon recht gut aufgestellt, da für die betriebswirtschaftliche Seite sein Steuerberater und für rechtliche Probleme ein Anwalt zuständig ist. Bei der Frage nach der späteren Betriebsübergabe will sich der Friseurunternehmer jedoch in keiner Weise unter Druck setzen lassen. Der Unternehmensberater empfahl ihm dennoch, der Bank zumindest in groben Zügen seine Pläne mitzuteilen. Diesen Rat befolgte K. schließlich. Im umfangreichen Antwortschreiben an die Bank erklärte er, dass er in spätestens vier Jahren einen Käufer für den Betrieb finden will und dass die verbleibenden Darlehen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig zurückgezahlt sein werden. Sein langjähriger Kundenberater bei der Bank signalisierte K. „inoffiziell“, dass sich das Kreditinstitut damit wohl zufriedengeben werde.

 Klima ändert sich

Veränderte Kreditvergaberichtlinien und die als Folge der „Nullzinspolitik“ um Erträge förmlich ringenden Kreditinstitute sorgen immer wieder für unerfreuliche Bankgespräche. Unternehmer sollten folgende Konsequenzen ziehen:

  • Kein Bankgespräch ohne konkrete Festlegung der Inhalte und der Gesprächspartner auf beiden Seiten. Damit es während des Gesprächs keine unangenehmen Überraschungen gibt.
  • Zu nahezu jedem Gespräch sollte der Steuerberater hinzugezogen werden. Da es ohnehin meist um betriebswirtschaftliche Fragen geht, macht dies durchaus Sinn.
  • Nicht nur die Bank, auch der Unternehmer als Kunde sollte regelmäßig seine eigenen Ansprüche an den Bankpartner formulieren.
  • Fragen zur Höhe der Kredite und der damit verbundenen Sicherheiten sollten auch kundenseitig wiederholt gestellt werden. Als Grundsatz gilt: Kredithöhe und Sicherheitenwert sollten etwa 1:1 betragen. Bei einer Übersicherung steht dem Kunden ein Rückübertragungsanspruch zumindest eines Teils seiner Sicherheiten zu (siehe dazu auch die Banken-AGB). Verlangt die Bank ihrerseits eine Sicherheitenverstärkung, sollte sie ihre eigene Bewertung der bestehenden Sicherheiten offenlegen.

Michael Vetter ist unser Experte für alle Themen rund ums Geld.