Foto: Shutterstock

24.01.2016

Sprechen Sie jetzt mit Ihrer Bank

Während die Auswirkungen der künftigen Eigenkapitalerhöhung bei den Banken („Basel III“) derzeit fast ausschließlich aus der Sicht der Kreditinstitute dargestellt werden,

scheinen die Folgen für Betriebsinhaber kaum der Rede Wert zu sein.

Wer als Friseurin oder als Friseur die zu erwartenden Folgen aus betrieblicher Sicht unterschätzt, wird sich bald eines Besseren belehren lassen müssen.

Banken werden reagieren

Der Zusammenhang ist schnell erklärt: Ein höheres Eigenkapital, das von den Banken grundsätzlich verzinst werden muss und nicht für weitere Kredite verwendet werden darf, bedeutet naturgemäß keine zusätzlichen Zinserträge, sondern höhere Kapitalkosten. Es bedarf keiner großen Fantasie, dass die Bankenbranche entweder an der sprichwörtlichen „Zinsschraube“ drehen wird und/oder dass sie bei künftigen Kreditvergaben noch mehr als bisher die Vergaberichtlinien verschärfen wird, um Ausfallrisiken und damit Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen zu verringern.

Konsequent überprüfen

Betriebsinhaber sollten bereits jetzt handeln und folgende Punkte prüfen:

  1. Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme aller Verbindlichkeiten einschließlich des Bar-Kredites auf dem Geschäftskonto gegenüber allen beteiligten Banken. Bei Darlehen sollten sowohl die Anfangsbeträge als auch die durch Tilgungen reduzierten Kreditsalden ermittelt werden.
  2. Im nächsten Schritt werden die im Laufe der Jahre den Banken zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten zusammengefasst und bewertet. Hilfestellung bietet dazu die Kreditsicherheitentabelle.
  3. Durch die jetzt folgende Gegenüberstellung der aktuellen Kreditsalden mit den bewerteten Sicherheiten zeigt sich, ob „stille Reserven“ bestehen. Dies ist durch die regelmäßigen Darlehenstilgungen durchaus üblich. Vorteil für den Kreditnehmer: Er kann den freien Sicherheitenanteil als Verhandlungsgrundlage zu Zinssatzverbesserungen nutzen und/oder zusätzlich für weitere Kredite bei der gleichen oder einer anderen Bank einsetzen.
  4. Schwachpunkt einer Gesamtfinanzierung ist meist der Bar- oder Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto. Da er grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit kündbar ist und variabel verzinst wird, ist seine Planungssicherheit für den Unternehmer begrenzt. Es gibt aber Alternativen wie den Geldmarkt- oder Eurokredit, der sowohl mit einer festen Laufzeit als auch mit einem festen Zinssatz angeboten wird.
  5. Bei betrieblichen Darlehen sind Verhandlungen einfacher. Ein sogenanntes „Voraus- oder Forward-Darlehen“ sorgt dafür, die Verlängerung bereits laufender Darlehen nicht erst zu einem späteren Ablauftermin, sondern schon beim heute nach wie vor niedrigen Zinsniveau sicherzustellen. Um die dabei anfallenden Kosten (je nach Bank unterschiedlicher Zinsaufschlag) möglichst gering zu halten, ist ein sorgfältiger Preisvergleich erforderlich. Wenn Sie dagegen bis zum jeweiligen Ablauftermin mit den Verhandlungen warten, können sich die Kreditbedingungen zu Ihren Lasten verändert haben.
  6. Veränderungen sind ebenfalls bei den Ratings oder Scorings möglich. Mit diesen Bewertungsverfahren wird vor allem die betriebswirtschaftliche Situation des jeweiligen Kreditnehmers bzw. des Betriebs beurteilt.

Was ist Basel III?

Die neuen Mindestansprüche an die Eigenkapitalausstattung der Banken wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen. Dies ist der Zusammenschluss von Vertretern der Notenbanken und Finanzaufsichtsbehörden von 27 Wirtschaftsnationen.

  • Bis Januar 2015: Anhebung des harten Kernkapitals (Aktionärskapital und Gewinnrücklagen) auf eine Mindestquote von 4,5 % (bisher: 2 %) der risikogewichteten Aktiva.
  • Ab 2016 bis Januar 2019: zusätzlicher Aufbau eines Krisenpuffers von 2,5 %.
  • Darüber hinaus sollen Banken einen zusätzlichen Puffer von bis zu 2,5 % des Eigenkapitals zum Ausgleich „zyklischer Schwankungen“ aufbauen.

Bewertung der Kreditsicherheiten

Die Bewertung von Kreditsicherheiten hat während der vergangenen Jahre neben der Beurteilung der Kreditwürdigkeit oder Bonität des jeweiligen Betriebes an Bedeutung zugenommen. Diese Orientierung der Vergabepolitik sowohl an der Bonität des Kunden als auch an der Qualität seiner Sicherheiten verdeutlicht, wie wichtig es für Unternehmer und Betriebsinhaber heutzutage ist, sich bei den Details zu diesem komplexen Thema der Kreditsicherheiten auszukennen.

Unternehmer, die mit Hilfe der Bankinstitute ihre Verhandlungsspielräume bei der Bewertung von Kreditsicherheiten kennen, verfügen über Möglichkeiten, bei bevorstehenden Finanzierungen oder Umschuldungen nicht nur ihre künftige Kreditversorgung zu sichern, sondern darüber hinaus bei erstklassigen Sicherheiten Kreditzinsen gegebenenfalls zu verringern oder frei gewordene Sicherheiten für Neukredite zu verwenden. Banken wiederum profitieren ihrerseits von möglicherweise erstklassigen Sicherheiten, die nur einen geringen Verwaltungsaufwand erfordern und darüber hinaus die Kunde-Bank-Beziehung insgesamt stabilisieren können.

Bei den bankinternen Bewertungen der unterschiedlichen Kreditsicherheiten muss zwischen dem „Beleihungswert“, der sich am jeweils vorsichtig ermittelten Verkehrs- oder Verkaufswert der Kreditsicherheiten orientiert und der regelmäßig darunter liegenden „Beleihungsgrenze“ unterschieden werden. Diese Beleihungsgrenze berücksichtigt  von den Bankinstituten vorgesehene Sicherheitsabschläge, so dass sich die maximale Kredithöhe grundsätzlich an der Höhe der jeweiligen Beleihungsgrenze orientiert. Bei Kreditverhandlungen sollte das jeweilige Bankinstitut um Offenlegung seiner diesbezüglichen Bewertungsrichtlinien gebeten werden.

Die folgende Zusammenstellung, die von Annäherungswerten ausgeht, soll dem Unternehmer Entscheidungshilfen zur professionellen Vorbereitung seiner Kreditgespräche geben:

 

Sicherungsgegenstand:

Beleihungsgrenze in %:

Wohnimmobilien

bis zu 80 %

Gewerbeimmobilienbis zu 60%
Grundstücke für Wohn- und
Gewerbeimmobilien 
bis zu 80%
Anlageformen der Banken
(z.B. Sparguthaben, Sparbriefe
und Termineinlagen)
bis zu 100%
festverzinsliche Wertpapiere öffentlicher
Schuldner und Schuldner mit vergleichbarer
Qualität in Euro (z.B. Bundesschatzbriefe)
bis zu 90%
festverzinsliche Wertpapiere anderer
Schuldner mit guter Kreditwürdigkeit
(z.B. Anleihen diverser Bankinstitute)
bis zu 80%
festverzinsliche Wertpapiere
ausländischer Schuldner mit guter
Kreditwürdigkeit in Fremdwährung
(z.B. im US-Dollar)
bis zu 60 %  
Aktien bekannter in- und ausländischer
Unternehmen   
bis zu 50 %
Aktien sonstiger in- und ausländischer
Unternehmen  
bis zu 30 %
Investmentfonds (gemischte Aktien- und
Rentenfonds)
bis zu 50%
Investmentfonds (Geldmarkt- und
Rentenfonds)
bis zu 70%
offene Immobilienfonds bis zu 70%
Sonstige liquide Werte
(z.B. Rückkaufswerte von Lebens-
versicherungen und Bausparguthaben)
bis zu 100%
Bürgschaften                                                  bis zu 100%
Abtretungen (z.B. von Kundenforderungen
des Kreditnehmers)
bis zu 50%
Sicherungsübereignungen
(z.B. von Betriebsausstattung) 
bis zu 50%
sonstige Kreditsicherheiten
(z.B. Edelmetalle) 
bis zu 50%

Autor: Michael Vetter