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13.07.2020

Angst vor der Rückzahlung der Soforthilfe?

Ein Kommentar von Branchenexperte René Krombholz: die Friseure zwischen Zorn, Angst und Enttäuschung!

Weltweit leiden die Menschen unter der Corona-Pandemie, Einschränkungen und auch wirtschaftliche Einbußen sind teils dramatisch. Kein anderes Land hat so schnell, so unbürokratisch und reichhaltig Unternehmenshilfen installiert wie die Bundesrepublik Deutschland. Manches davon war der Schnelligkeit geschuldet nicht perfekt und musste dann im Nachhinein geändert werden. Erschwerend war allerdings der Föderalismus der Länder, der jedem Bundesland Möglichkeiten offenließ, obwohl die Vorgaben seitens des Bundes recht eindeutig waren.

Hauptziel: Flüssig bleiben
Von Anfang an war klar: Diese Hilfe ist ausschließlich für Liquiditätsprobleme gedacht, nicht für entgangene Gewinne. Diese unterstützenden Maßnahmen sollten dort Hilfestellung geben, wo rote Zahlen erwirtschaftet wurden und somit fällige Kosten nicht bestritten werden konnten. Ebenso klar war, dass dieser ausgezahlte Betrag nur für einen Förderzeitraum von drei Monaten gedacht war. Ebenso klar wurde kommuniziert, dass eine Überkompensierung nicht gestattet ist und zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet werden müssen. Dieses aber natürlich auch über einen Prüfungszeitraum von drei Monaten.

Offene Fragen
Unterschiedlich war die Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern. Teilweise wurden erst einmal die Kosten der Unternehmen abgefragt und danach die Förderhöhe festgelegt. Umgekehrt beschleunigte Nordrhein-Westfalen diesen Vorgang, indem es nach Antragstellung und erfolgter Bewilligung direkt 9.000 bzw. 15.000 Euro bei mehr als fünf Mitarbeitern auszahlte. Bis heute nicht 100-prozentig geklärt ist die Anrechenbarkeit der Lohnkosten, die nun mal den Hauptanteil der Kosten im Friseurhandwerk ausmachen. Wille des Bundes war es, die Betriebe durch die Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes zu entlasten. Bis heute bleibt die Frage offen, was mit Löhnen der Mitarbeiter geschieht, die (zum Beispiel wegen einer laufenden Kündigungszeit) nicht zur Kurzarbeit gemeldet werden konnten, für das Unternehmen aber belastend waren.

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat z. B. an der Rechtmäßigkeit des festgelegten Berechnungsverfahrens massive Zweifel und erwartet auch eine Klagewelle gegen das Land. Die Kammer rät dazu, erst einmal abzuwarten.

Klare Vorgaben
Dennoch: Die Regeln waren von Anfang an klar kommuniziert, wurden am Ende des Antragsformulars zusammengefasst und vom Antragssteller mit 13 Häkchen am Ende des Antragsformulars bestätigt. Auch die Aussage der Politiker war richtig: „Soforthilfe braucht nicht zurückgezahlt werden!“ Soforthilfe ist aber eben der Betrag, der an Liquidität fehlt, das ist die rote Zahl am Ende eines Drei-Monats-Zeitraums.

Verschiedene Sichtweisen
„… hätten wir den Salon geschlossen gehalten oder weniger Umsatz gemacht, wäre das sinnvoller gewesen – so sind wir die Dummen!“ Solche Worte liest man aktuell recht häufig in den Sozialen Medien. Das mag in gewisser Weise stimmen. Aber ist es nicht unsere Pflicht, Schäden auch möglichst gering zu halten? Wir werden diese Gelder noch brauchen, um all jene zu unterstützen, die bis dato noch keine Einnahmen erzielen. Auch damit die sich demnächst noch einen Friseurbesuch leisten können!

Ein bisschen mehr Selbsterkenntnis und Fairness wären hier angebracht. Schließlich haben wir alle deutlich mehr Hilfe erhalten als unsere Kollegen/innen in den anderen europäischen Ländern – auch wenn wir künftig wohl alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.

René Krombholz

Friseur, Branchenkenner, Initiator der Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ und Inhaber des Onlineportals www.friseur-news.de