Ab Juli 2022 soll der Mindestlohn 10,45 Euro betragen. Foto: Yvonne Rieken

01.07.2020

Mindestlohn steigt stufenweise auf 10,45 Euro

Der Mindestlohn steigt in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro bis zum Juli 2022.

Auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie war die Mindestlohn-Empfehlung  mit Spannung erwartet worden. Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarnt. Die Gewerkschaften forderten dagegen eine spürbare Anhebung.

Die Empfehlung der Komission: Der Mindestlohn soll nun wieder steigen, und zwar wie folgt in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro bis zum Juli 2022:

  1. Stufe: am 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  2. Stufe: am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
  3. Stufe: am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
  4. Stufe: am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks bewertet dies in seiner Pressemeldung so: "Es ist sicherlich positiv zu bewerten, dass die Erhöhung des Mindestlohns zunächst relativ moderat verläuft. Die Zielgröße von 10,45 Euro für Mitte 2022 ist für das Friseurhandwerk gleichwohl herausfordernd.“

Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei aber in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.

Reizthema Gehalt
Das Thema Gehalt ist und bleibt ein Reizthema in der Friseurbranche. Je nach dem, ob man Salonschefs oder Mitarbeiter befragt, klaffen die Meinungen auseinander. Viele Saloninhaber sind davon überzeugt, dass sie ihre Mitarbeiter genügend bezahlen. Und dann wird auch gern auf das Trinkgeld verwiesen. Andere Chefs wiederum würden ihren Mitarbeitern gern mehr zahlen, können sich dies aber aufgrund der geringen Margen nicht leisten. Die Mitarbeiter hingegen sind überwiegend der Ansicht, dass sie mehr Lohn verdient hätten und das dies auch die Attraktivität des Berufs, insbesondere für junge Menschen, steigern würde.