Friseursalons dürfen weiterhin ihre Dienste anbieten.. Foto: Melanie Fredel

29.10.2020

Friseursalons bleiben weiter geöffnet - trotz Lockdown

Ein Erfolg für die Friseurbranche: Salons dürfen weiterhin geöffnet haben - obwohl ab Montag, 2. November, das gesellschaftliche Leben wieder heruntergefahren wird. Kosmetikstudios müssen hingegen schließen.

Darauf einigten sich alle 16 Länderchefs gestern bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der erneute Lockdown trifft vor allem die Gastronomie: Gaststätten, Kneipen, Bars und Discos werden geschlossen. Auch Freizeiteinrichtungen müssen zu machen, Schwimmbäder, Fitness-Center und auch der Amateur-Sportbetrieb ist nicht mehr erlaubt.

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Anders sieht es in der Friseurbranche aus: Salons dürfen weiterhin geöffnet bleiben: „Das ist unser aller Erfolg!“, mit diesen Worten kommentiert Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), die Entscheidung der Bundesregierung, die Friseure vom kommenden Lockdown auszunehmen. In einer Pressemeldung des ZV wird Esser weiterzitiert: „Mit unseren konsequenten Anstrengungen und der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienestandards haben wir in unseren 80.000 Salons die Grundlage für unsere wirtschaftliche Existenz und für den Fortbestand unzähliger Arbeitsplätze im Friseurhandwerk geschaffen. Es ist dem ZV gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gelungen, die Politik in Berlin und in den Ländern von den Fakten zur Sicherheit im Friseurhandwerk zu überzeugen. In diesem Zusammenhang danke ich ebenso wie allen Salons vor allem den Innungen, Verbänden, Organisationen und der haarkosmetischen Industrie für das gemeinsame Engagement. Es ist jetzt wichtig, dass wir im Friseurhandwerk zusammenstehen und konsequent unsere Kampagne #friseuregegencorona fortentwickeln und die Arbeits- und Hygienevorschriften konsequent und mit Nachdruck weiter beachten.“

Auch Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin geöffnet.  Gottesdienste dürfen unter strengen Hygieneregeln weiterhin stattfinden. Private Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen - maximal zehn. Auf Reisen soll möglichst verzichtet werden, Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind nur noch bei nicht touristischen Zwecken möglich.

Von der Schließung betroffene Betriebe sollen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekomme: Dafür werden bis zu zehn Milliarden Euro bereitgestellt.

Zunächst sind die Einschränkungen bis Ende November befristet. So soll ein möglichst „normales“ Weihnachtsfest möglich werden.