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18.02.2021

LIV Hessen empfiehlt Preiserhöhungen

Da die Löhne für Friseure zum 1. Januar in Hessen steigen, rät der Landesinnungsverband Friseurhandwerk (LIV) Hessen zur Preisanpassung.

Der LIV Hessen bezieht sich dabei auf den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Friseure, der eine Lohnsteigerung zum 01.01.2021 beinhaltet. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung müssen alle Friseurbetriebe in Hessen den tariflichen Mindestlohn, der oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt, zahlen. Damit sei gewährleistet, so der LIV Hessen in seiner Pressemitteilung, dass alle Beschäftigten im hessischen Friseurhandwerk profitieren und gut bezahlt werden. "Diese Lohnsteigerung kommt natürlich nicht gerade zum günstigsten Zeitpunkt, aber als wir den Tarifvertrag im Jahr 2018 mit ver.di abgeschlossen hatten, dachte niemand an eine Pandemie und der damit verbundenen Betriebsschließungen. Aufgrund des Kurzarbeitergeldes ist auch aus sozialer Sicht diese Lohnsteigerung sinnvoll. Auch die Gesellschaft wird sicher ihren Beitrag dazu gerne leisten."

Preise neu kalkulieren
Viele Friseurbetriebe, die diese Lohnerhöhung in ihrer bisherigen Kalkulation noch nicht berücksichtigt haben, werden eine Neukalkulation vornehmen müssen. Mit dieser geht dann auch eine Anpassung der Preise einher. Zudem enthalten die neuen Arbeitsschutzstandards der BGW weitere neue Beschränkungen, die ggf. dazu führen, dass die Friseurinhaber nicht mehr die gleiche Anzahl von Kunden innerhalb der gleichen Öffnungszeiten bedienen dürfen. Auch daraus folgt im Ergebnis die Notwendigkeit einer Preisanpassung. Wie hoch diese ausfällt, ist von Salon zu Salon natürlich unterschiedlich.