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15.10.2019

Leichter abrechnen mit dem BVZ

Wie hoch ist der Eigenanteil bei meiner Perücke? BVZ-Mitglieder können diese Kundenfrage leicht beantworten.

Wer sich mit Zweithaar beschäftigt, kommt um das Thema „Abrechnung mit den Krankenkassen“ nicht herum. Der Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten (BVZ) unterstützt seine Mitglieder seit 15 Jahren bei diesem „Bürokratie- Monster“. Geschäftsführerin Ramona Rausch erzählt, worauf es ankommt.

TOP HAIR: Was spricht dafür, dass man als Zweithaarspezialist Mitglied im BVZ ist?
Ramona Rausch:
Eins vorneweg: Es gibt keine Pflicht zur Mitgliedschaft im BVZ. Auch wenn das manche Krankenkassen anders darstellen. Wir bekommen seit rund einem Jahr verstärkt Anrufe von Friseuren, die verunsichert sind. Der Grund: Die Kassen verweigern die Bearbeitung der Kostenvoranschläge, obwohl die Friseure seit Jahren im Zweithaarbereich tätig sind. Wenn die Betroffenen dennoch auf die Bearbeitung bestehen, kommt oft nur die knappe Antwort „Wenden Sie sich bitte an ihren Verband“.

TOP HAIR: Was sagen Sie dann den Anrufern?
Ramona Rausch: Zuerst klären wir darüber auf, dass niemand zur Mitgliedschaft bei uns verpflichtet ist. Dann erläutern wir den Anrufern, was sie zur Abrechnung mit den Kassen brauchen und wie wir sie dabei unterstützen können.

TOP HAIR: Und was braucht man für eine erfolgreiche Abrechnung?
Ramona Rausch: Laut Sozialgesetzbuch sind das drei Dinge: Der Saloninhaber benötigt eine IK-Nummer, sein Betrieb muss präqualifziert sein und er braucht Verträge mit jeder Krankenkasse, bei der er ein Rezept einreicht.

TOP HAIR: Was ist eine IK-Nummer?
Ramona Rausch: IK steht für Institutionskennzeichen. Sie dient dazu, dass der Leistungserbringer, also der Friseur, von den Krankenkassen identifziert werden kann. Nur dann bekommt er sein Geld. Beantragen können Sie diese Nummer über die „Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen“. Auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird dazu alles erklärt.

TOP HAIR: Und was bedeutet Präqualifzierung?
Ramona Rausch:
Eine Präqualifzierung zu haben bedeutet, dass der Salon eine Zulassung zur Abrechnung mit den Krankenkassen hat. Die braucht jeder, der von den Krankenkassen Geld bekommt, auch ein Arzt oder Apotheker. Durch die Präqualifzierung weist der Saloninhaber nach, dass er bestimmte Kriterien als Zweithaar-Spezialist erfüllt, z. B. räumliche Bedingungen. Auch wir nehmen nur Salons auf, die präqualifziert sind.

TOP HAIR: Dann benötige ich noch Verträge mit den Kassen – das klingt aufwendig.
Ramona Rausch: Ist es auch, allerdings nicht für unsere rund 400 Mitglieds-Betriebe. Die können ihren Kunden sagen, dass sie einen Vertrag mit der jeweiligen Kasse haben und der einzureichende Kostenvoranschlag somit zügig von der Krankenkasse bearbeitet werden kann. Außerdem können BVZ-Mitglieder dem Kunden direkt mitteilen, wie viel seine Kasse voraussichtlich übernehmen wird. Leider ist es nämlich so, dass die Krankenkassen den Haarersatz sehr unterschiedlich bezuschussen. Unsere Mitglieder bekommen eine Übersicht, in der alle Kassen mit denen wir Verträge abgeschlossen haben und deren Zuschüsse aufgeführt sind. Außerdem bekommen sie alle Nummern, die man braucht, um einen Kostenvoranschlag bei der Kasse einzureichen.

TOP HAIR: Was sind das für Nummern?
Ramona Rausch: Das sind zum einen die Leistungserbringergruppen-Nummern. An diesen erkennt die Kasse, aufgrund welchen Vertrages, z. B. mit uns, der Friseur abrechnet. Zum anderen gibt es die Nummern für die sogenannten Hilfsmittel. Diese geben an, aus welchem Grund der Haarersatz benötigt wird, z. B. für eine Dauerträgerin mit Alopecia Areata oder für eine Chemo-Patientin mit vorübergehendem Haarverlust, sowie welche Art von Haarersatz beantrag wird. Da heutzutage fast nur noch elektronisch abgerechnet wird, braucht man diese Nummern für die Abrechnungssoftware.

TOP HAIR: Das klingt nach viel Bürokratie und IT-Arbeit?
Ramona Rausch: Ja, leider. Der Zweithaarspezialist muss sich nicht nur handwerklich bestens auskennen, sondern sich auch mit solchen Dingen befassen.

TOP HAIR: Wo bietet der BVZ noch Hilfestellung?
Ramona Rausch: Es kommt immer mal wieder vor, dass Kassen die Zahlung komplett oder die volle vertragliche Höhe verweigern, z. B. beim diffusem Haarausfall mit lichtem Oberkopf. In solchen Fällen erläutern wir dem Friseur, wie er bzw. sein Kunde beim Einreichen eines Widerspruchs vorgehen muss, damit der möglichst erfolgreich ist. Außerdem können unsere Mitglieder bei Bedarf auf unseren Verbandsanwalt zurückgreifen. Bei Fällen von allgemeinem Interesse übernimmt der BVZ sogar die Anwaltskosten.

TOP HAIR: Was tut der BVZ im Bereich Ausbildung?
Ramona Rausch: Der BVZ hat 2012 in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des deutschen Friseurhand- werks (ZV) die Weiterbildung zur „Geprüften Fachkraft für Zweithaar“ etabliert. Uns ist diese Fortbildung deswegen so wichtig, weil das Thema Zweithaar in der Berufsschule meistens nur gestreift wird. Aktuell stehen wir hier im Kontakt mit dem ZV und den Berufsschulen, damit das Thema wieder verstärkt in die Basis-Ausbildung aufgenommen wird. Ich bin davon überzeugt, dass der Zweithaarspezialist ein sehr lohnenswerter und schöner Beruf ist, denn die Treue und Dankbarkeit der Kunden ist Ihnen sicher.

PRÄQUALIFIZIERUNG

Um die Präqualifzierung zu erhalten, muss der Friseur sowohl seine fachlichen als auch die räumlichen Voraussetzungen des Salons belegen. Es gibt in Deutschland circa 20 Zulassungsstellen, die hierfür zuständig sind. Der BVZ empfehlt seinen Mitgliedern u.a. die VQZ Bonn. Mehr über diese und den Ablauf der Präqualifzierung finden Sie unter www.vqz-bonn.de.