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05.02.2020

Aus für 17.500 Euro Umsatzgrenze

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde von 17.500 auf 22.000 Euro angehoben.

Der Bundesrat hatte im Oktober dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt. Das heißt: Seit 1. Januar können Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro (vorher waren es 17.500 Euro) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, die Kleinunternehmerregelung wählen.

Insbesondere im Friseurhandwerk aber auch in anderen Branchen wird diese Kleinunternehmerregelung seit langem als unfairer Wettbewerb kritisiert. Die Anhebung der Umsatzgrenze verschärft das Problem nun weiter. „Bei noch so knapper Kalkulation kann ein Betrieb, der eine Büroinfrastruktur vorhält, Ausbildungsplätze anbietet und wo der Betriebsinhaber noch dazu an seine Altersvorsorge denkt, den Preisnachteil von 19 Prozent gegenüber den Kleinunternehmern nicht ausgleichen", so der der Zentralverband des Deutschen Handwerks im Sommer 2019.