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12.05.2021

Keine bösen Überraschungen: Diese Fragen in Sachen Steuer sollten Sie jetzt klären!

Corona hat einiges durcheinandergewirbelt: Offenen Fragen in punkto Steuerpflicht oder Steuervoraus- und nachzahlung sollten Saloninhaber jetzt nachgehen.

TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel berät in erster Linie mittelständische Unternehmen, darunter viele Friseure. Er weiß, was aktuelle Themen in Sachen Steuer für die Unternehmer sind:

Die Corona-Pandemie hat nicht nur den Salonalltag verändert, sondern auch das Buchführungsergebnis. Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eines Friseurunternehmens sieht für 2020 und 2021 oftmals völlig anders aus als bislang. Der Umsatz und der Wareneinsatz sind wegen der Lockdownphasen deutlich niedriger. Die Personalkosten sind wegen der Erstattung des Kurzarbeitergeldes ebenfalls geringer. Die Fixkosten sind häufig ähnlich wie in den Vorjahren, aber die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und unerwartete Kosten sind überraschend hoch. Demgegenüber finden sich Zuschüsse und Corona-Hilfen in den Erträgen, meistens im sog. neutralen Ergebnis der BWA.

Wenn zu einer ungewöhnlichen BWA die Tatsache hinzukommt, dass Steuervorauszahlungen für die Einkommen- und Gewerbesteuer herabgesetzt wurden, wird es Zeit, sich über beides Gedanken zu machen. Drohen mir Nachzahlungen für das Jahr 2020, weil die Corona-Hilfen steuerpflichtig sind und die Steuervorauszahlungen fehlen? Wie hoch können die Steuernachzahlungen werden und wann sind sie fällig? Wie hoch müssen die laufenden Steuervorauszahlungen für 2021 sein, damit angesichts der zu erhoffenden Normalisierung des Salonalltags nicht noch weitere Steuerrückstände auflaufen? Kann oder muss ich noch steuermindernde Rückstellung bilden oder kommen andere Maßnahmen in Betracht? Tipp: Das Gespräch mit dem Steuerberater suchen und schon jetzt die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für 2020 vorbereiten, damit es im nächsten Jahr nicht zu bösen Überraschungen kommt.