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26.03.2020

Harald Esser: Auch bei angeordneten Salonschließungen darf und soll die Ausbildung weitergehen

Friseurbetriebe sind geschlossen. „Doch kann die Ausbildung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen weitergehen“, sagt ZV-Präsident Harald Esser. Bei den Corona-Soforthilfen können in Baden-Württemberg Azubis als Vollzeitstellen angerechnet werden.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ermuntert Friseurbetriebe, die Ausbildung auch während der angeordneten Salonschließungen weiterzuführen. Natürlich müssen die Hygieneregeln eingehalten und zwischen Ausbilder und Auszubildenden muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt werden. Dies schließt das Arbeiten an Modellen aus, genauso wie das gleichzeitige Arbeiten am Übungskopf. Des Weiteren ist der Gebrauch von Föhnen, Hauben und anderen Geräten, die die Raumluft beeinflussen, nicht erlaubt. Auch das Föhnen des Übungskopfes sollte unterlassen werden, außer das Training findet Zuhause statt.

„Grundsätzlich ist die Schulung von Auszubildenden im Salon möglich“, sagt Harald Esser. Ob sich ein Auszubildender mittels eines vom Ausbilder ausgestellten Scheins im Falle einer Kontrolle absichern sollte, muss aktuell noch bei den Gesundheitsministerien der Länder geprüft werden. Digitale Kommunikations-Tools, wie etwa Skype, können aber ohne viele technische Hilfsmittel und kostenlos dabei unterstützen, die Ausbildung auch ohne persönlichen Kontakt zu realisieren. „Hierzu können die Auszubildenden per Videokonferenz an Übungsköpfen angelernt werden“, so Harald Esser.

„Nutzen wir die jetzige Zeit, schaffen ein wenig Normalität und Alltag während der Corona-Epidemie und geben unser Know-how an den Nachwuchs weiter“, bekräftigt ZV-Präsident Harald Esser.

Was die Corona-Soforthilfen angeht, werden Azubis in Baden-Württemberg bei der Förderung voll berücksichtigt. Azubis zählen bei Betrieben bis zehn Mitarbeiter als volle Stellen.