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12.07.2018

Mitarbeitermotivation: Gib mir ein Goodie!

Wie man Mitarbeiter motiviert, ins Betriebsklima investiert – und dabei Steuern spart.

Sie denken, eine Gehaltserhöhung sei die einzig wahre Motivation für Mitarbeiter, sich für den Betrieb ins Zeug zu legen? Weit gefehlt. Vielmehr gibt es eine lange Reihe von Goodies, die Mitarbeiter in verschiedenen Lebensbereichen entlasten und so die Bindung an den Betrieb stärken. Sogenannte Incentives sollen im wahrsten Wortsinne ein Anreiz sein, dem Arbeitgeber treu zu bleiben. Frei nach dem Motto: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

Umfragen der jüngeren Vergangenheit zeigen deutlich, was sich Mitarbeiter wünschen. Wichtiger als mehr Geld ist den meisten nämlich mehr Lebensqualität. Die Bedürfnisse haben sich verändert, die Ansprüche an die Work-Life-Balance sind gestiegen. Hier können Salons ansetzen, denn mit der richtigen Mischung lohnen sich die Goodies doppelt. Dann sinkt die Mitarbeiterfluktuation, während Zufriedenheit und Bindung gestärkt werden. Für eher traditionell orientierte Betriebe erfordern solche Angebote womöglich ein grundlegendes Umdenken und auch etwas Mut, die Neuerungen umzusetzen.

Allerdings bergen Goodies nicht nur für Mitarbeiter einen Anreiz. Denn was dem Teamspirit guttut, spart dem Salon Steuern. Kleine Beträge, die Betriebe für ihre Mitarbeiter drauflegen, summieren sich aufs Jahr gerechnet ganz ordentlich. Wachsamkeit ist trotzdem gefragt, weil den Benefits steuerliche Grenzen gesetzt sind. Auch Geschenke darf ein Salon seinen Angestellten nicht machen, denn das wäre ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden müsste. Für die Gehalts-Extras gilt also, dass sie Höchstgrenzen nicht überschreiten und Formvorschriften einhalten müssen.
 

Welche Goodies Salons ihren Mitarbeitern ermöglichen können und wie sie steuerfrei bleiben, zeigt unsere Auswahl: von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zuschuss fürs Fitnessstudio.
 

  • Altersvorsorge: Auf diesem Feld haben umfassende Reformen stattgefunden, mehrere Modelle sind möglich, die entweder vom Arbeitgeber oder gemeinsam mit dem Mitarbeiter finanziert werden (Stichwort Entgeltumwandlung). Mehr Infos unter: https://www.lohn-info.de/altersversorgung.html
  • Darlehen: Diese Möglichkeit für Mitarbeiter, die einen finanziellen Engpass meistern müssen, ist bis zu € 2.600.- lohnsteuerfrei.
  • Dienstfahrrad: Gerade für kurze Dienstwege ein hübsches Incentive. Der Betrieb übernimmt die Anschaffungskosten, und der Mitarbeiter kann das Rad auch privat nutzen.
  • Essensgeld: Solche Gutscheine können Mitarbeiter erheblich entlasten. Bis zu einem Wert von € 93.- im Monat darf der Arbeitgeber Essens-Coupons kooperierender Restaurants abgabenfrei an seine Mitarbeiter ausgeben.
  • Fahrtkosten: Monatskarten für Busse, Bahn und Nahverkehr können ganz oder teilweise bezahlt werden und sind für Arbeitnehmer auch privat nutzbar. Eine Tankkarte für den eigenen PKW ist bis € 44.- abgabenfrei.
  • Geschenke: Geschenke zum Geburtstag, zur Hochzeit oder etwa zum Firmenjubiläum in Höhe von bis zu € 60.- pro Mitarbeiter sind dreimal pro Jahr frei. Sie fallen unter sogenannte anlassbezogene Zuwendungen.
  • Gesundheitsförderung: Hier können Mitarbeiter jährlich mit bis zu € 500.- bezuschusst werden. Dazu zählen etwa Rückenschulen und Ernährungsberatung, aber auch Anti-Stress-Seminare und Raucherentwöhnung.
  • Kinderbetreuung: Eine für Familien willkommene Zuwendung sind Zuschüsse für die Krippe, den Kindergarten oder die KiTa – sie sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt auch für eine Tagesmutter.
  • Personalrabatt: Mitarbeiter dürfen bis zu € 1.080.- jährlich Rabatt im eigenen Betrieb erhalten, ob auf Friseurartikel, Kosmetik oder ähnliche Produkte.
  • Urlaubstage: Eine lohnende Alternative zur Gehaltserhöhung bietet der „Zuschuss“ zu den jährlichen Urlaubstagen. Steuerlich unbedenklich.
  • Veranstaltungen: Zweimal jährlich kann der Salon sein Team zum gemeinsamen Feiern einladen. Pro Mitarbeiter und Event werden dafür € 110.- gewährt. Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.
  • Weiterbildung: Unternehmen können Bildung bezuschussen und fördern damit nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch das Niveau im eigenen Betrieb. Die Lerninhalte müssen aber direkt mit dem Job zu tun haben.
  • Zuschuss fürs Fitnessstudio: Hier gilt dieselbe Regelung wie für alle Sachbezüge: Die Grenze liegt bei monatlich € 44.-, der sportliche Mitarbeiter wird es danken.

Text: Constanze Ehrhardt