Die Abstimmung zur Satzungsänderung LIV Friseure Bayern >< Foto: LIV/Lange

03.05.2023

Für Kosmetiker*innen: LIV Bayern benennt sich um

Mit dem neuen Namen „Landesinnungsverband Friseure und Kosmetiker Bayern“ positioniert sich der LIV Bayern auch als Interessensvertretung für das Kosmetikerhandwerk.

Durch die Umbenennung in Landesinnungsverband Friseure und Kosmetiker Bayern erhalten die Kosmetiker*innen in Bayern nun auch eine nach außen sichtbare Interessensvertretung. Diese Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen. Kernstück der Arbeit für Bayerns selbstständige Kosmetiker*innen ist die neu in der Satzung verankerte Landesfachgruppe. Dieser gehören die Vertreter aller Kosmetikbetriebe an, die in einer dem Landesinnungsverband angeschlossenen Innung Mitglied oder dem Verband als Einzelmitglied beigetreten sind. „Die Kosmetikerinnen und Kosmetiker nehmen ihre Geschicke auf Landesebene damit selbst in die Hand. In der Fachgruppe können sie ihre berufsspezifischen Fragen unabhängig vom Friseurhandwerk beraten. Und dort, wo es Synergien gibt, werden wir diese selbstverständlich zum Wohle beider Berufsgruppen nutzen“, erläuterte Landesinnungsmeister Christian Kaiser den Delegierten die Satzungsänderung.

Im Landesvorstand des Landesinnungsverbands Friseure und Kosmetiker Bayern sind zwei Sitze für das Kosmetikerhandwerk vorgesehen. „Die strukturellen Voraussetzungen für eine sichtbare und starke Interessenvertretung des Kosmetikerhandwerks haben wir geschaffen. Nun liegt es an den selbstständigen Kosmetikerinnen und Kosmetikern, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen und ihre Fachgruppe mit Leben zu erfüllen“, so Kaiser weiter. Im Hinblick auf die angestrebte Hochstufung zum zulassungspflichtigen Handwerk treibt der bayerische Verband seit vergangenem Herbst beim Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks die Öffnung für das Kosmetikerhandwerk voran.