Welche Versicherung deckt welche Schäden ab? Informieren Sie sich rechtzeitig. ::: Foto: Shutterstock

31.03.2016

Für alle Fälle gut versichert

Im Schadensfall ist es für selbstständige Friseure wichtig, den richtigen Versicherungsschutz zu haben.

Die wichtigsten Tipps zuerst: 

  • Schaden innerhalb von sieben Tagen beim Versicherer melden!
  • Schadensanzeige genau dokumentieren und Beweise sichern!
  • Kein Schuld-Eingeständnis ab­geben oder eigenständige Zahlungen leisten!
  • Alle Schritte mit der Versicherung abstimmen!
  • Auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche anzeigen!

 

Schaut man sich die Leistungskataloge der Versicherer an, so kann einem angst und bange werden: Das Leben scheint aus lauter Risiken zu bestehen. Aber wie ist die Wirklichkeit? Auch als Friseurunternehmer sieht man sich umgeben von einer Unzahl an Risiken und potenziellen Gefahren, die die wirtschaftliche Basis des Unternehmens in Frage stellen: Das können Beschädigungen der Räumlichkeiten sein oder des Interieurs, Unfälle im Salon oder Schäden am Eigentum der Kunden. Höchstwahrscheinlich treten sie nicht alle gleichzeitig ein. Aber sie können akut werden und zwar jederzeit, überraschend und unvorhersehbar. Sie können so weitreichende Folgen haben, dass das persönliche Wohlergehen, das gesamte Unternehmen und nicht zuletzt das eigene Vermögen auf dem Spiel stehen. Eine umfassender Absicherung ist also ratsam.

Genau hinschauen

So ist die Haftpflichtversicherung in über 90 Prozent aller Salons eine Selbstverständlichkeit, weiß Dr. Andreas Reinhold, Leiter Produktmanagement Firmenkunden der Axa-Versicherung. Zugleich bedeutet das, dass knapp zehn Prozent der Unternehmer allein ihrem Glück vertrauen! Dabei haben die günstigsten Angebote einen Preis von nur rund zehn Euro pro Monat, wenngleich, verständlicherweise, mit sehr knapp umrissenem Leistungsspektrum. Daher, so rät der Fachmann, sollte man sein persönliches Sicherheitsbedürfnis und den individuellen Bedarf sowie die Versicherungsbedingungen sehr genau anschauen. Wie hoch ist beispielsweise die Entschädigung, wenn beim Haarefärben die Kleidung der Kundin verschmutzt wird? Gibt es eine Neupreis-Erstattung oder wird nur der Zeitwert zugrunde gelegt? Und was passiert, wenn man außer Haus arbeitet, etwa im Altersheim oder bei der Kundin daheim? Sind hier ebenfalls mögliche Beschädigungen ­abgedeckt? Was ist, wenn ein Kunde im Salon ausrutscht, über ein Kabel stolpert oder ein im Salon gekauftes Produkt zu Schäden führt? Insbesondere Personenschäden sollte eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abdecken.

Da der Salon mehr und mehr auch Handelsplatz wird und hier nicht mehr nur Dienstleistungen angeboten werden, sondern auch Waren, sollte man sich tunlichst auch gegen Schäden durch Produkte absichern, die verkauft werden. Ebenso sollten mögliche Umweltschäden in Betracht gezogen und abgesichert werden.

Auch Zusatzangebote absichern

In jedem Fall, so der dringende Rat von Dr. Andreas Reinhold, sollte man beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf achten, dass auch die im Salon ­„typischen Neben­tätigkeiten“ enthalten sind, also das Refreshing des Make-ups, kleine Massagen, Maniküre, Nageldesign und Fußpflege. Was in einer typischen Friseur-Haftpflichtversicherung nicht enthalten ist, das sind Leistungen aus angrenzenden kosmetischen Bereichen: zum Beispiel Botox-Unterspritzungen das Stechen von Tattoos, Fruchtsäure­behandlungen und Microdermabrasion. „Dafür“, sagt Dr. Andreas Reinhold, „gibt es ebenfalls Lösungen. Aber sie gehören nicht originär zur Friseur-Haftpflichtversicherung.“

Als Falle, in die man leicht tappt, entpuppt sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit der Suche nach einer beispielsweise „jungen Mitarbeiterin“ hat man mit dieser unüberlegten Formulierung sowohl ältere Bewerberinnen als auch sämtliche Männer diskriminiert. Das kann zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Eine ausreichend bemessene Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall einspringen.

Daneben ist eine Sach-Inhaltversicherung gleichermaßen wichtig, rät Dr. Reinhold. Sie gleicht Schäden in der vereinbarten Höhe aus, die u. a. im Falle eines Einbruchs, bei Feuer oder Leitungswasser, Sturm, Hagel und Überschwemmungen entstehen können. Die Elementargefahren kann man über einen separaten Baustein absichern; Axa hat beispielsweise mit der Versicherungslösung „ProfiSMART“ speziell für Friseure ein Komplettpaket geschnürt, bestehend aus Haftpflicht- und Sach-Inhaltversicherung.

Mit der Sach-Inhaltversicherung wird die gesamte Saloneinrichtung abgesichert, Scheren und kleine Elektrogeräte; sie kann und sollte aber in vollem Umfang auch die oft sehr hochwertigen technischen Geräte umfassen, also Trockenhauben, Climazone, Waschmaschinen und nicht zuletzt teure Kaffeevollautomaten, so Dr. Reinhold.

Denn obgleich Kaffeevollautomaten und Waschmaschinen umgangssprachlich als elektronische Geräte bezeichnet werden, so sind sie doch eigentlich Maschinen und werden durch eine Elektronikversicherung nicht abgedeckt. Bei anderen Versicherungsmodellen müsste man dafür eine eigene ­Maschinenversicherung abschließen.

Bei der Elektronik- und Maschinen­deckung aber sind sogar Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und Bedienfehler abgedeckt, wenn etwa Azubis oder Aushilfen bei der Kaffeezubereitung Fehler machen. Optional kann in die Sach-Inhaltversicherung auch Glasbruch aufgenommen werden, und das ist bei großen Schaufensterfronten sicher ratsam. Darauf weise aber ein kompetenter Berater von sich aus hin. Ohnehin empfiehlt Dr. Andreas­ Reinhold allen, die sich nicht durch das Fach-Chinesisch der Versicherungen kämpfen wollen, zusammen mit einem Versicherungs-Experten die notwendigen Vereinbarungen zu treffen, um den Betrieb in jedem Fall am Laufen zu halten.

Sich und den Betrieb schützen

Genau dafür ist nach seiner Einschätzung eine Ertragsausfallversicherung absolut unverzichtbar. Wenn also in einem mehr oder weniger verwüsteten Salon nicht gearbeitet werden kann, sorgt die Versicherung dafür, dass der Unternehmer immerhin seinen Mitarbeitern die Gehälter weiterzahlen kann.

Mit einer so umfassenden Absicherung ist der Betrieb gegen verschiedene Ansprüche gut geschützt. Der Unternehmer darf erleichtert sein, sollte darüber aber nicht vergessen, auch sich selbst in ähnlicher Weise abzusichern: Es ist wichtig, sich mit einer Kranken-, Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung um die richtige Versicherungslösung zu kümmern. Vertrauen Sie nicht allein auf Ihr Glück.

 

Autor: Dr. Andreas Reinhold, Leiter Produktmanagement Firmenkunden der AXA-Versicherung