Einstimmig beschloss die Mitgliederversammlung des LIV Friseure Bayern eine Resolution zu den Corona-Maßnahmen. >< Foto: Lange/redaktion42

15.10.2021

Forderung an Ministerien: LIV Bayern will bei Corona-Entscheidungen mitreden

Die Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbands Bayern verabschiedet eine Resolution. Darin fordert sie eine stärkere Einbeziehung, wenn es um Corona-Maßnahmen geht.

„Wir bayerischen Friseure fordern bei den Beratungen und Entscheidungen der zuständigen bayerischen Ministerien und Organisationen stärker einbezogen zu werden, wenn es um Corona Maßnahmen geht”, erklärte Landesinnungsmeister Christian Kaiser auf der Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes am 10. und 11. Oktober in Neumarkt. Die bayerischen Friseure halten einen interministeriellen Arbeitskreis unter Beteiligung des LIV für notwendig.

Die Forderungen der Resolution:

Grundsätzlich begrüßt die Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks die mit der jüngsten Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einhergehende Lockerung der Corona-Auflagen. Allerdings müssen mit fortschreitender Impfquote der Bevölkerung die Einschränkungen für die bayerischen Friseurbetriebe weiter schrittweise zurückgeführt werden. Hierbei muss den Friseurbetrieben ein höchstmögliches Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung eingeräumt werden.

Die bayerischen Friseurunternehmer sind nicht die Hilfssheriffs des Freistaats und betonen die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden. Zudem fordern die bayerischen Friseure das Schaffen einer rechtlichen Grundlage zur Erfassung des Impfstatus der Kundinnen und Kunden, um die Bürokratie im Friseursalon zu reduzieren.

Als Branche mit einer hohen Zahl von Kundenterminierungen ist das bayerische Friseurhandwerk auf Planungssicherheit angewiesen. Diese darf nicht durch kurzfristig verkündete Änderungen der Rechtsgrundlagen gefährdet werden. Dringend benötigt wird eine Flexibilisierung und eine Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte im Friseurhandwerk. Völlig unverständlich ist die Anzeige von 2G/3G plus bei den zuständigen bayerischen Ordnungsämtern. Statt Bürokratieabbau fördert der Freistaat hier weitere Bürokratiebelastung zu Lasten des Friseurhandwerks. Als Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des stark durch die Pandemie geschädigten Friseurhandwerks muss endlich die längst überfällige Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die personalintensiven Dienstleistungen des Friseurhandwerks erfolgen.