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07.07.2016

Firmenlauf ist unfallversichert

Der Sturz bei einem Firmenlauf unterliegt der Unfallversicherung. Er gilt als Arbeitsunfall.

Stürzt ein Mitarbeiter nach einem Firmenlauf, dann gilt dies als Arbeitsunfall. Somit ist er unfallversichert.  Eine  48-jährige Angestellte war nach der betrieblichen Sportveranstaltung beim Überqueren einer Straße gestürzt und hatte sich am Knie und im Gesicht verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Kostenübernahme ab und gab an, dass nur 16 Prozent der Belegschaft am Lauf teilgenommen hätten. Der Versicherer stellte den Firmenlauf und die sportliche Fitness der Teilnehmer in Frage. Das Sportereignis sei zudem nicht geeignet, den Gemeinschaftssinn des Unternehmens zu fördern.

Das Gericht bewertete das anders: Allein aus Vertrauensschutz müsse der Versicherungsschutz bejaht werden, da die Beteiligungsquote zum Anmeldezeitpunkt nicht feststehe. Andernfalls wäre auch jeder Betriebsausflug, bei dem nur ein kleiner Spaziergang dazugehöre, nicht unfallversichert. Mit dem Flyer habe der Arbeitgeber uneingeschränkt die gesamte Belegschaft angesprochen, so das Sozialgericht Detmold. (Az.: S 1 U 99/14)