Wo keine Testpflicht für die Prüfung gilt, sollte an die Prüflingen appelliert werden, dass sie sich freiwillig testen lassen. Foto: Veseli

30.04.2021

FAQs und Handlungsempfehlungen für Prüfungen wurden aktualisiert

Das FAQ-Papier und die Handlungsempfehlungen zu Prüfungen in der Pandemie des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) wurden aktualisiert. Die Gründe dafür sind die andauernde Pandemiesituation und die damit verschärften Infektionsschutzvorschriften – auch im Hinblick auf mögliche verpflichtende Tests.

Für die Anordnung einer Testpflicht für Prüfungsteilnehmer*innen bedarf es zwingend einer gesetzlichen Grundlage, schreibt der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) in seinem Newsletter. Da eine solche in vielen Bundesländern zum aktuellen Zeitpunkt nicht besteht und sich nach allgemeiner Auffassung auch nicht aus dem novellierten Infektionsschutzgesetz des Bundes ableiten lässt, können Prüfungsteilnehmer*innen derzeit nicht von Prüfungen ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, einen Test zu machen oder und kein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.

Informieren Sie sich vor Ort

Der ZV Schreibt weiter: "Es ist deshalb nötig, sich über die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen und deren Rechtsauffassung zu informieren; insbesondere ob eine Testverpflichtung vor Berufsprüfungen besteht und wie diese umgesetzt werden muss."
Allen für die Organisation und Durchführung von Berufsprüfungen verantwortlichen Einrichtungen in der Handwerksorganisation wird in der aktuellen Situation empfohlen (sofern keine Testverpflichtung besteht), einen dringenden Appell zur freiwilligen Testung an die Prüfungsteilnehmer (im Falle des Friseurhandwerks sowohl Prüflinge als auch deren Modelle) zu richten, damit Infektionsrisiken so gut wie möglich minimiert werden. 

Hier geht es zum FAQ-Papier des ZDH
Hier geht es zur Handlungsempfehlung des ZDH