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Dürfen Friseure Jugendlichen die Haare färben?

Um die rechtlichen Aspekte des Haarefärbens kursiert jede Menge Halbwissen. Birgit Huber, Vizepräsidentin Cosmetics Europe beim IKW (Industrieverband Körperpflege und Waschmittel), bringt einige wichtige Vorschriften auf den Punkt.

TOP HAIR: Gelten für das Färben von Haaren die gleichen Regeln wie für die Blondierung?
Birgit Huber:
Ja, die folgenden Empfehlungen gelten sowohl für das Färben der Haare wie auch für die Blondierung.

Oft fragen sich Friseure: Darf ich Jugendlichen unter 16 Jahren überhaupt die Haare färben?
Haarfärbemittel werden für die Bedürfnisse von Erwachsenen entwickelt. Obwohl es nicht verboten ist, empfiehlt der IKW in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung der Produkte, Jugendlichen unter 16 Jahren nicht die Haare zu färben. Falls jedoch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte auf eine Koloration bestehen, kann diese durchgeführt werden.

Brauchen sie dafür eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern?
Rechtlich ist der Friseur nicht verpflichtet, sich eine Einverständniserklärung vorlegen zu lassen. Dennoch empfiehlt der IKW, sich bestätigen zu lassen, dass die Eltern über das mögliche allergische Risiko informiert und damit einverstanden sind, dass ihr Kind sich die Haare färben lässt. Bestehen Zweifel, wie alt ein Kunde oder eine Kundin ist, sollte man nach dem Alter noch einmal fragen.

Was gilt für Azubis im Salon?

Dürfen Azubis unter 16 im Salon mit Farbe und Blondierung arbeiten?
Azubis unter 16 Jahren dürfen im Salon mit Farb- und Blondierungsmitteln arbeiten, solange sie dabei die Standardanweisungen für Arbeitssicherheit und Produkthandhabung beachten. Eine der wichtigsten Regeln lautet: Bei der Vorbereitung, während des Auftragens und Auswaschens der Haarfärbemittel unbedingt Handschuhe tragen!

Wie sieht es mit Schwangeren aus – darf ich ihnen die Haare färben bzw. blondieren?
Wissenschaftlich gesehen gibt es keinen Grund, Schwangeren nicht die Haare zu kolorieren oder aufzuhellen, da die Sicherheit von haarfarbverändernden Mitteln in der Schwangerschaft bei der Produktentwicklung berücksichtigt wird. Allerdings sollte man bedenken, dass der Körper während der Schwangerschaft und Stillzeit sensibler reagieren kann. Sollte die Kundin Zweifel bezüglich ihrer persönlichen Verträglichkeit haben, sollte man ihr empfehlen, vor der Anwendung den Hautarzt zu befragen.

(Anmerkung der Redaktion: Das Interview führten wir im Jahr 2021. Die Inhalte sind immer noch gültig.)