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UnKlierheiten

- Nach elf Verhandlungstagen fiel ein Urteil im Strafprozess gegen eine Regionalleiterin der Firma Klier. Foto: TOP HAIR-Archiv
Der Prozess gegen eine Klier-Angestellte ist vorbei – vorerst. Eine Bestandsaufnahme
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft einer Regionalleiterin der Friseurkette Klier vor, Mitarbeiter in die falsche Lohngruppe eingestuft zu haben. Dem Staat seien dadurch Sozialabgaben von rund 200.000 Euro entgangen. Damit habe sie sich in 56 Fällen des Betruges und in 432 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar gemacht. Angesetzt war der Prozess am Amtsgericht in Villingen auf zwölf Verhandlungstage, 86 Zeugen sollten gehört werden.
Der Prozess
Zu klären hatte das Gericht, in wie weit gegen den in Baden-Württemberg allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verstoßen wurde und ob die Angeklagte für die falsche Eingruppierung verantwortlich ist. Dabei ging es ausschließlich um jene Mitarbeiter, die als Salonleiter und deren Stellvertreter mit und ohne Meistertitel tätig waren. Salonleiter ohne Meister wurden für ihre zusätzliche Aufgabe nicht zusätzlich entlohnt. Salonleiter mit Meister erhielten häufig nur Lohnstufe 4 und nicht 5 bzw. 6, die für Meister in verantwortlicher Stellung vorgesehen sind. Die Aussagen der Tarifparteien konnten nicht eindeutig klären, wie Salonleiter ohne Meister einzustufen sind. Es zeigte sich, dass auch viele Friseure keine Ahnung vom Tarifvertrag haben.
Das Urteil
Nach elf Verhandlungstagen wurde die Angeklagte in 239 Fällen für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 17.850 Euro verurteilt. In den übrigen Fällen sprach das Gericht sie frei. Verurteilt wurde sie für die Fälle, in denen Salonleiter mit Meister in Lohnstufe 4 statt 5 bzw. 6 eingruppiert worden waren. Somit reduzierte sich die Schadenssumme von 200.000 Euro auf 37.000 Euro. Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe von 22.950 Euro gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Und nun?
Der Verteidiger kündigte an, in Berufung zu gehen. Bei einem zweiten Fall einer Regionalleiterin denke man derzeit über eine Verständigung nach, so Gerichtssprecher Andreas Spreng. Ob die Klier-Geschäftsleitung auch öffentlich vor den Richter treten muss, ist derzeit noch unklar.
Autor: Yvonne Rühle



