Unternavigation:
27.10.2011
Haarfärbung bei Jugendlichen
Was darf der Friseur?
Derzeit wird vor allem im Internet hitzig über den Hinweis „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“ diskutiert, der seit 1. November 2011 auf den Verpackungen und Beipackzetteln von Haarfarben stehen muss.
Kein Verbot
Unklarheit herrscht vor allem darüber, was der Friseur nun darf oder nicht darf. P&G Salon Professional, nimmt als Hersteller von friseurexklusiven Haarfarben Stellung zur Ergänzung der Kosmetik-Verordnung:
Es sei kein Verbot, Jugendlichen unter 16 Jahren die Haare zu färben, folglich seien solche Färbungen auch nicht strafbar, teilt P&G mit. Dies habe man von einer namhaften Wirtschaftskanzlei prüfen und ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen.
Über Risiken aufklären
Mit dem Hinweis „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“ werde sichergestellt, dass Verbraucher eine bewusste und verantwortungsvolle Entscheidung bei Farbbehandlungen fällen. Der Friseur müsse also, wie auch bisher, die Verbraucher über die bestehenden Risiken aufklären.
Auch bei Kindern sicher
Da alle Wella-Produkte einer strengen Sicherheitskontrolle unterzogen würden, sei der Gebrauch von Haarfärbemitteln auch bei Kindern sicher, entwickelt worden seien sie aber für die Bedürfnisse von Erwachsenen. Gemäß der EU-Färbemittelrichtlinie, die davon ausgeht, dass man aber einem Alter von 16 Jahren reif genug ist, um das allergische Risiko einschätzen zu können, werde dies nochmals im Warnhinweis betont.
P&G Salon Professional hat die wichtigsten Fragen und Antworten für Friseure zusammengestellt. Hier können Sie sie nachlesen.



