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Haarefärben bei Jugendlichen unter 16 Jahren: Ein Thema, das viele Friseure immer noch beschäftigt. Foto: Egbert Krupp für TOP HAIR
15.02.2012
EU-Richtlinie
Mit TOP HAIR Business gut informiert
„Kein Verbot“ titelten wir unseren Artikel über die EU-Kosmetik-Richtlinie, die das Haarefärben bei Jugendlichen unter 16 Jahren ins Visier nimmt (TOP HAIR Business 2/2012). Mit der Frage, ob unter 16-Jährige nun gefärbt werden dürfen oder nicht, beschäftigt sich derzeit auch die Tagespresse. Zahlreiche Lokalredaktionen wollen dieser Frage mit Hilfe von Umfragen bei ihren ortsansässigen Friseuren auf den Grund gehen. Und dabei zeigt sich, dass immer noch viele verunsichert sind – selbst wenn sie Obermeister sind: „Niemand weiß, was die Verordnung tatsächlich bedeutet", wird Obermeisterin Gerda Pescht in der Frankfurter Neuen Presse zitiert, die den ZV in der Informationspflicht sieht. Doch der schwieg auf Nachfrage der Zeitung.
Friseure fühlen sich bestätigt
Genannt und zitiert wurde jedoch bereits mehrfach der TOP HAIR-Artikel. So brachte der Artikel in der TOP HAIR Business dem Obermeister der Friseurinnung in Mühlheim, Ralf Wüstefeld, Aufklärung, und wurde an die Innungsmitglieder verteilt. Und auch im Friseursalon Wagnitz in Höchst fühlt man sich durch den Beitrag bestätigt. Die Modefrisur Köthe e.G in Anhalt-Bitterfeld hat sich durch den Artikel zu einer einheitlichen Linie bekannt: Jugendlichen unter 16 Jahren wird das Haar gefärbt, aber nur mit einer Einverständiserklärung der Eltern und einer Aufklärung über Allergierisiken.



