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17.06.2010
Prozess
Friseure im Zeugenstand
Der Prozess vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen, in dem einer Regionalleiterin von Baden-Württemberg der Friseurkette Klier vorgeworfen wird, Mitarbeiter aufgrund falscher Lohneingruppierung untertariflich bezahlt zu haben, wird nicht abgekürzt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft lehnten einen entsprechenden Vorschlag des Richters ab. Dieser wollte sich nur auf die Fälle beschränken, in denen Salonleiterinnen mit Meistertitel unter Tarif bezahlt worden sind.
Wie TOP HAIR (s. Ausgabe 12/10) berichtete, ist der Prozess auf mehrere Monate angesetzt, es sollen 86 Zeugen gehört werden. Schon bei Prozessauftakt zeigte sich, dass die Sachverhalte über die Anklagepunkte Betrug, Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt hinaus, komplizierter sind, als zunächst vom Gericht vermutet. Der in Baden-Württemberg für Friseure allgemeingültige Tarifvertrag weist nach Ansicht des Richters Lücken in der Auslegung auf. Auch als Zeugen gehörte Vertreter des Friseurfachverbandes und der Gewerkschaft ver.di konnten hier kein Licht ins Dunkel bringen.
Am dritten Verhandlungstag sagten mehrere Friseurinnen aus. Einige von ihnen berichteten, dass sie über mehrere Jahre nach Lohngruppe 1 bezahlt wurden, obwohl sie die Stellvertretung der Salonleitung inne hatten. Vom Gericht zu klären sei hier, inwieweit die Friseurinnen Personalvollmacht besaßen.
Die Verteidigung möchte unterdessen für die 37-jährige Regionalleiterin einen Freispruch erreichen, was für die Staatsanwaltschaft jedoch nicht in Frage kommt.
Der Prozess wird am 24. Juni fortgesetzt.