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Friseure dürfen weiterhin unter 16-Jährigen die Haarefärben. Die Aufklärung über mögliche gesundheitliche Risiken gehört jedoch unbedingt dazu. Foto: Egbert Krupp für TOP HAIR International
04.01.2012
Haarefärben unter 16
Verwirrung bleibt
„Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“. Ein Hinweis, der viele Friseure in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit zwei Monaten verwirrt und viel diskutiert wird. Gemäß der Umsetzung einer neuen EU-Kosmetikrichtlinie müssen seit November 2011 alle Haarfärbeprodukte damit gekennzeichnet sein. Während manche Friseure es für ein striktes Färbeverbot halten, sehen die anderen keine Veranlassung, ihren jugendlichen Kunden nicht die Haare zu färben.
Fakt ist, dass es sich bei der Kennzeichnung um einen Warnhinweis handelt. Friseure dürfen nach Auskunft von Rechtsexperten die Haare von unter 16-Jährigen weiterhin färben. Sie sind jedoch aufgefordert, verantwortungsbewusst zu handeln und ihre Kunden über mögliche allergische Reaktionen und Gesundheitsrisiken aufzuklären.
Lesen Sie mehr zum Thema in der nächsten TOP HAIR Business vom 15. Januar.



