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15.12.2011

Bayern

Tariflöhne allgemein verbindlich

Der Entgelt-Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk wurde rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifausschuss im bayerischen Arbeitsministerium  folgte damit im Grundsatz dem gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft Ver.di und des Landesinnungsverbandes.

Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für alle Lohngruppen mit Ausnahme der Gruppe Ia rückwirkend ab 1. April 2011. Die Lohngruppe Ia ist ab 1. Dezember 2011 allgemein verbindlich. „Als bayerischer Landesinnungsverband treten wir für einen fairen Wettbewerb im Friseurhandwerk ein. Dazu gehören faire Löhne und das Einhalten von Lohnuntergrenzen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist hierbei ein wichtiger Baustein“, so Josef Wieser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landesinnungsverband.

Im ersten Gesellenjahr gilt nun für alle bayerischen Friseure ein tariflicher Mindestlohn von 7,62 Euro pro Stunde. Betriebsleiter in Betrieben mit ein bis vier Mitarbeitern haben einen Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,81 Euro.

Nach dem Tarifvertragsgesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.