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Foto: TOP HAIR-Archiv
30.07.2010
Prozess
Tarifgruppe 4 für "Jungmeister"
Es war Tag acht von zwölf angesetzten Verhandlungstagen am Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Auf der Anklagebank: Eine Regionalleiterin der Firma Klier, der vorgeworfen wird, Mitarbeiter zu gering entlohnt und dem Staat damit 200.000 Euro Sozialbeiträge vorenthalten zu haben. Im Zeugenstand: Drei Bereichsleiterinnen, die in der Klier-Hierarchie unter der Angeklagten stehen.
Bereichsleiter entscheiden über Eingruppierung
Die Aussagen der Bereichsleiterinnen zeigten, dass vor allem sie für Personaleinstellungen und die Eingruppierung in die Lohngruppen des baden-württembergischen Tarifvertrags verantwortlich sind.
Eine 41-Jährige erklärte dem Gericht: „Die Eingruppierung habe ich von meiner Seite her entschieden.“ Nur wenn sie sich selbst unsicher gewesen sei, habe sie ihre Chefin, die Angeklagte, hinzugezogen. Die Einstellungsunterlagen seien dann in die Firmenzentrale nach Wolfsburg geschickt worden – ohne über den Tisch ihrer Chefin zu gehen.
Tarifvertrag maßgeblich
Maßgeblich für die Eingruppierung seien für sie der Tarifvertrag und die Berufserfahrung der Mitarbeiter. Andere Lohnleitlinien würde es nicht geben, und die Lohngruppe sei auch nicht an den Umsatz gekoppelt. Allerdings räumte sie ein, dass der „Tarifvertrag teilweise sehr schwammig“ und die Einordnung in Tarifgruppe vier oder fünf „Auslegungssache“ sei. Grundsätzlich, so die Zeugin, stehe sie zu den von ihr getroffenen Eingruppierungen und so befürworte sie es auch, dass frisch gebackene Meister (Zeugin:„Jungmeister“) auch als Salonleiter zunächst nach Lohngruppe vier bezahlt werden würden. Außerdem erklärte sie, dass die von ihr getroffenen Eingruppierungen von der Handwerkskammer nie beanstandet worden seien.
Umsatz spielt keine Rolle
Ähnliche Aussagen traf auch eine zweite Bereichsleiterin. Sie versicherte, dass der Umsatz für die Einstufung in die Lohngruppen keine Rolle gespielt habe. Auch nach wiederholten Nachfragen von Richter und Staatsanwältin blieb die 44-Jährige bei dieser Aussage. Zum Hintergrund: Zeugen hatten in vorangegangenen Vernehmungen immer wieder ausgesagt, dass für mehr Geld mehr Umsatz gemacht werden musste.
Regionale Unterschiede
Nicht alle Regionalleiter scheinen ihren Bereichsleitern in Personalangelegenheiten freie Hand gelassen zu haben: So berichtete eine 46-jährige ehemalige Angestellte, dass die für sie zuständige Regionalleiterin das letzte Wort hatte. Daran habe auch die Aussage von Michael Klier, der während einer Tagung gesagt haben soll, die Bereichsleiter seien dafür verantwortlich wer wie eingruppiert werde, nichts geändert.
TOP HAIR bleibt weiter an dem Fall dran.



