Unternavigation:

03.08.2010

Blick nach Österreich

Gleicher Preis für Mann und Frau

Mit Friseurpreisen haben sich in Österreich jetzt sogar Politiker beschäftigt: Die Gleichbehandlungskommission des Bundeskanzleramtes überprüfte, ob unterschiedliche Preise beim Friseur für Frauen und Männer eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes darstellen. Das Ergebnis: Die Kommission hält die Preisgestaltung von Friseurdienstleistungen auf Basis des Geschlechts für nicht zulässig. (http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=40139)

Werbekampagne eines Friseurs

Den Anstoß hatte eine Werbekampagne eines Friseurs gegeben: Er bot eine Dienstleistung (Modehaarschnitt inklusive Haarwäsche mit Spezial-Shampoo, Wohlfühl-Massage, Föhnen oder Eindrehen, alle Stylingprodukte) für 30 Euro an. Männer hingegen zahlten für die gleiche Leistung nur 17,50 Euro.
Die Kommission in Österreich sieht darin einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, da nur auf Grund des Geschlechts ein Unterschied gemacht werde.

Auswirkungen? 

Die Friseure in Österreich sollten nun also Unisex-Tarife für ihre Dienstleistungen anbieten. Eine rechtliche Verpflichtung besteht allerdings nicht, da es sich lediglich um ein Gutachten handelt. 

Wie denken Sie darüber? Diskutieren Sie mit unter

http://www.facebook.com/pages/TOP-HAIR-International/130672816969833?ref=sgm