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19.12.2011

Gesundheitsschutz

Europa-Abkommen

Auf das europäische Gesundheitsschutzabkommen haben sich Coiffure EU und UNI Europa nach über zweijähriger Verhandlung verständigt. Nach dem Willen des Spitzenverbandes der Friseurarbeitgeber und der europäischen Dachgewerkschaft für persönliche Dienstleistungen werden die getroffenen Vereinbarungen in eine europäische Richtlinie überführt.

Von dem Abkommen versprechen sich die Sozialpartner einen Rückgang der Berufskrankheiten im Friseurhandwerk und der dadurch bedingten finanziellen Belastungen der Arbeitgeber. Das Abkommen soll im April 2012 durch die EU-Kommission unterzeichnet werden. 400.000 Friseursalons in Europa erhalten damit ein einheitliches  Regelwerk für den Gesundheitsschutz. ZV-Hauptgeschäftsführer Rainer Röhr, Verhandlungsführer der Arbeitgeber, bezeichnete die Vereinbarung als Meilenstein in der europäischen Sozialpolitik. Erstmals werde es einer Branche gelingen, spezifische Belange des Gesundheitsschutzes in einer europäischen Richtlinie verbindlich zu verankern.